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Ethikkommission möchte Erklärungsverpflichtung zur Organspende

Sep 9, 2019 | Archiv, Gesundheitliche Versorgung

Die Schweizerinnen und Schweizer sollen regelmässig aufgefordert werden, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen und sich verpflichtend dazu erklären, empfiehlt die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK.

In der Schweiz ist wie in den meisten anderen Ländern die Organentnahme nach dem Tod nur mit einer entsprechenden Einwilligung zulässig. Bei der Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat. Bei der Widerspruchsregelung wird von einer Zustimmung zur Organspende ausgegangen, wenn sich die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht dagegen geäussert hat. Meist sind diese Modelle in einer erweiterten Form geregelt, was bedeutet, dass die nächsten Angehörigen angefragt werden, wenn sich die verstorbene Person nicht explizit erklärt hat.

In ihrer neuesten Stellungnahme prüft die NEK nun die verschiedenen Modelle und empfiehlt mit der Erklärungslösung eine dritte Regelung, wie sie in einer Mitteilung erklärte. Die heutige Situation sei unbefriedigend, da die meisten Menschen der Organspende zwar positiv gegenüber stünden, die wenigsten aber ihre Willen explizit äusserten. So trügen die Angehörigen die Last der Entscheidung und es stünden nicht genügend Organe zur Verfügung.

Nach Willen der NEK sollen Personen im Rahmen einer Erklärungsregelung regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema der Organspende auseinanderzusetzen und sich dazu im Rahmen einer Verpflichtung zur Erklärung äussern. Die Erklärungsregelung trage dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung, da es seltener zu unklaren Fällen käme und die Angehörigen entlastet würden, so die NEK. Es sei anzunehmen, dass sich die grundsätzlich positive Einstellung der Bevölkerung zur Organspende auch in einer höheren Zahl von Spenden niederschlagen würde. Zugleich fördere dieses Modell am besten das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende.