Die Umsetzung des 2026 in Kraft tretenden EU-Migrations- und Asylpakts erfordere Anpassungen im Schweizer Recht, insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Asylgesetz, so das HEKS in einer Medienmitteilung. Der Vorschlag des Bundesrates sehe zudem vor, dass sich die Schweiz freiwillig und punktuell am neu geschaffenen EU-Solidaritätsmechanismus beteilige, der nicht Teil des Schengen/Dublin-Besitzstands, aber ein Kernelement der europäischen Reform sei.
Der EU-Pakt löse die bestehenden Herausforderungen im Umgang mit Migration und Asyl in Europa nicht, so das HEKS. Er beinhalte massive Verschärfungen, die den notwendigen Schutz für Geflüchtete gefährdeten. Bei der Umsetzung in der Schweiz müsse deshalb der verbleibende nationale Spielraum genutzt werden, um die Solidarität mit Geflüchteten und ihre Rechte ins Zentrum zu stellen.
Abschottung und Härte gegenüber Schutzsuchenden zögen sich wie ein roter Faden durch den gesamten EU-Pakt und prägten insbesondere die Bestimmungen zu den Verfahren an den EU-Aussengrenzen, so die Mitteilung weiter. Auch die Schweiz stehe in der Verantwortung, dass die Grundrechte von Migrantinnen und Migranten in diesen Verfahren und allgemein an den EU-Aussengrenzen zu jeder Zeit gewahrt würden. Den konkretesten Beitrag könne sie leisten, indem sie schutzbedürftige Personen aufnehme.
Da die sogenannte «Dublin-Überstellungsfrist», der Zeitraum, in dem eine schutzsuchende Person in ein anderes europäisches Land zurückgeführt werden könne, auf bis zu drei Jahre verlängert werde, brauche es klare und transparente Kriterien, die sicherstellten, dass solche Fristverlängerungen zurückhaltend und einheitlich angewendet würden, so das HEKS.
Ein neues «Screening-Verfahren» soll der Erstüberprüfung von Ausländer:innen dienen und sie anschliessend dem geeigneten Folgeverfahren zuführen, so das Hilfswerk weiter. Da diese Überprüfung somit Auswirkungen auf alle weiteren Schritte von Schutzsuchenden in der Schweiz haben könne, fordert HEKS den Einbezug eines unentgeltlichen, unabhängigen Rechtsschutzes ab Beginn dieses Verfahrens.