Die Europäische Kommission hat ihre erste EU-Anti-Rassismus-Strategie für die Jahre 2026 bis 2030 verabschiedet. Wie der gesamteuropäische Diakonie-Dachverband Eurodiaconia in einer Analyse erläutert, baut die Strategie auf dem Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 auf und verfolgt das Ziel, Rassismus nicht mehr primär als Folge einzelner Vorfälle, sondern als strukturelles gesellschaftliches Problem zu behandeln.
Nach Angaben der Europäischen Kommission bleibt Diskriminierung in der Europäischen Union weit verbreitet. Besonders häufig würden Benachteiligungen aufgrund der Zugehörigkeit zu Roma-Gemeinschaften, der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft wahrgenommen. Die neue Strategie definiert deshalb fünf Formen von Rassismus: antischwarzen Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, antiasiatischen Rassismus sowie antimuslimischen Hass. Damit werde bewusst der Fokus auf die Formen des Rassismus und nicht auf die betroffenen Gruppen gelegt, so die Analyse.
Die Strategie gliedert sich in fünf Handlungsfelder: den Abbau strukturellen Rassismus, die Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen, die Förderung sozialer Gleichheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, den Ausbau von Partnerschaften sowie eine Vorbildfunktion der Institutionen selbst. Zu den geplanten Massnahmen gehören unter anderem Bildungsinitiativen gemeinsam mit der UNESCO, die Verbesserung von Daten zur Gleichstellung, Studien zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sowie eine stärkere Unterstützung von Opfern rassistisch motivierter Straftaten. Zudem sollen Mitgliedstaaten ermutigt werden, nationale Aktionspläne gegen Rassismus zu entwickeln und Antirassismus-Koordinatorinnen und -Koordinatoren zu benennen.
Eurodiaconia bewertet die Strategie grundsätzlich positiv. Besonders begrüsst der Verband die Anerkennung von Rassismus als strukturelles Phänomen sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft in die politische Gestaltung. Auch die stärkere Berücksichtigung von Diskriminierung im Gesundheitswesen, auf dem Wohnungsmarkt und im Bereich der sozialen Sicherung wird als Fortschritt gewertet.
Gleichzeitig verweist der Dachverband auf mehrere Schwachstellen. Die Strategie enthalte keine verbindlichen Zielvorgaben und keine wirksamen Instrumente zur Erfolgskontrolle. Zwar sei eine Halbzeitüberprüfung vorgesehen, konkrete Indikatoren oder verpflichtende Berichtspflichten fehlten jedoch. Zudem hänge die Umsetzung weitgehend vom politischen Willen der Mitgliedstaaten und lokalen Behörden ab. Dadurch entstünden erhebliche Risiken für die tatsächliche Wirksamkeit der Massnahmen.
Kritisch sieht Eurodiaconia auch die Verbindung zu anderen europäischen Strategien. Überschneidungen mit Armutsbekämpfung, Gleichstellungspolitik und Migrationspolitik seien zwar erkennbar, würden jedoch nicht ausreichend miteinander verzahnt. Zudem fehle es an zweckgebundenen Finanzmitteln für antirassistische Massnahmen. Besonders deutlich zeige sich dies bei der Situation von Roma-Gemeinschaften. Zwar erkenne die Strategie Antiziganismus ausdrücklich an, konkrete Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten oder messbare Ziele enthalte sie jedoch nicht. Die Verantwortung werde weitgehend auf bestehende Roma-Strategien verlagert, wodurch die Gefahr paralleler und unzureichend abgestimmter Politiken bestehe.
Eurodiaconia kündigt an, die Umsetzung der Strategie weiterhin aktiv zu begleiten. Als Mitglied des erneuerten EU-Anti-Rassismus-Forums der Zivilgesellschaft wolle sich der Verband auch künftig an der Beobachtung und Weiterentwicklung der europäischen Antirassismuspolitik beteiligen.
