EU setzt neue Konzernverantwortungsregeln um – Schweiz unter Zugzwang, so Amnesty

11. Dez. 2025

Die Europäische Union hat sich auf ein «Omnibus-Paket» zur Konzernverantwortung geeinigt – nun wächst der Druck auf die Schweiz, ihre eigenen Regeln zu verschärfen.

Die Europäische Union hat am 9. Dezember 2025 die Verhandlungen zur Überarbeitung ihrer Regeln für Konzernverantwortung abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben bis 2028 Zeit, die revidierten Konzernverantwortungsrichtlinien CSDDD (Sorgfaltspflichten) und CSRD (Reportingpflichten) in nationales Recht zu überführen. Damit, so eine Mitteilung von Amnesty International Schweiz, habe die Schweiz die Chance, ihren Rückstand aufzuholen und gleichzeitig «griffige Regeln für Konzerne in Kraft zu setzen».

Ausgangspunkt der Reform ist ein von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegtes «Omnibus-Paket», das verschiedene Nachhaltigkeitsregulierungen vereinfachen und vereinheitlichen soll. Die jetzt erzielte Einigung ändert einzelne Bestimmungen der Konzernverantwortungsrichtlinien, ohne deren grundsätzliche Wirksamkeit in Frage zu stellen. Künftig müssen alle EU-Mitgliedstaaten Regeln zu Sorgfaltspflichten, Klimapflichten, Aufsicht und Haftung für grosse Unternehmen einführen.

Besonders umstritten waren die Schwellenwerte, ab denen Unternehmen unter die Sorgfaltspflicht fallen. Laut Vergleichstabelle der Konzernverantwortungs-Koalition sah die ursprüngliche CSDDD bereits ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz Sorgfaltspflichten vor; mit dem Omnibus-Paket wird der Geltungsbereich nun auf Konzerne mit mehr als 5’000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz beschränkt. Schätzungen zufolge werden damit rund 70 Prozent der Unternehmen aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.

Amnesty Schweiz kritisiert, dass bei einer Übernahme dieser Schwellenwerte zahlreiche Rohstoffkonzerne mit problematischen Geschäften nicht erfasst würden. «Im Schweizer Kontext wäre dies äusserst problematisch und schädlich für den Ruf der Konzerne», wird Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty Schweiz und Mitglied des Initiativekomitees, zitiert.

Die Vergleichstabelle zeigt zugleich, dass die Schweiz derzeit über kein umfassendes Konzernverantwortungsgesetz verfügt. Generelle Sorgfaltspflichten bestehen lediglich in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien; für kleine und mittlere Unternehmen gelten diese nur bei «offensichtlicher Kinderarbeit». Bei der Klimaberichterstattung gilt ein «comply or explain»-Ansatz, und der Bundesrat hatte zeitweise eine Einschränkung der Klimapläne auf inländische Emissionen sowie Scope-1- und Scope-2-Emissionen zur Diskussion gestellt, was nach Einschätzung der Initiantinnen und Initianten einen Rückschritt hinter internationale Standards bedeuten würde.

Vor diesem Hintergrund fordert die neue Konzernverantwortungsinitiative, dass in der Schweiz international abgestimmte und risikobasierte Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt eingeführt werden. Mitte-Nationalrat und Komiteemitglied Lorenz Hess erinnert daran, dass der Bundesrat zugesagt habe, international abgestimmt vorzugehen: «Der Bundesrat hat versprochen, beim Thema Konzernverantwortung international abgestimmt vorzugehen. Die Schweiz muss ihren Rückstand nun schnell aufholen und wie die EU auch griffige Regeln für Grossunternehmen verabschieden. Das fordern wir mit der Konzernverantwortungsinitiative.»

Die Initiative verlangt zudem eine Aufsichtsbehörde, die Einhaltung und Berichterstattung kontrolliert und bei Verstössen Massnahmen und Bussen verhängen kann, sowie eine zivilrechtliche Haftungsbestimmung für kontrollierte Unternehmen.

Die Koalition hinter der Initiative verweist auf mehrere aktuelle Fälle, etwa die Verarbeitung von Gold aus Liberia durch eine Schweizer Goldraffinerie, Berichte über sexuelle Ausbeutung von Frauen in Plantagen eines Agrarkonzerns oder die Mitverantwortung eines Genfer Rohstoffkonzerns an einer Arsenvergiftung in Namibia. Die neue Konzernverantwortungsinitiative wurde im Januar 2025 lanciert; die nötigen Unterschriften wurden nach Angaben der Koalition in Rekordzeit von tausenden Freiwilligen gesammelt. Hinter dem Begehren steht ein breites Komitee aus Politikerinnen und Politikern verschiedener Parteien, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Der Bundesrat hat im März 2025 beschlossen, Gesetzesanpassungen zu prüfen, und nach Einreichung der Initiative angekündigt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Vernehmlassung dazu soll im Frühling 2026 starten.