Opfer von Menschenhandel erhalten nur selten eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz, selbst wenn sie als solche identifiziert wurden, so die Schweizer Plattform gegen Menschenhandel in einer Mitteilung.
Und wenn doch, gebe es große Unterschiede zwischen den Kantonen. Dies verunmögliche den Opfern Zugang zu angemessenem Schutz und Unterstützung und behindere ihre Zusammenarbeit mit den Behörden in möglichen Strafverfahren.
Laut der Expertinnen- und Expertengruppe zu Menschenhandel des Europarates sollten die Behörden Aufenthaltsbewilligungen für Opfer von Menschenhandel während des Strafverfahrens sowie auf der Grundlage ihrer persönlichen Situation gewährleisten, so die Mitteilung weiter.
Im Asylbereich mache die Schweiz bei Opfern von Menschenhandel, die sich in einem Dublin-Verfahren befänden, kaum Gebrauch von ihrem Recht auf Selbsteintritt. Damit verletze sie die Rechte der Opfer.
Das schweizerische Opferhilfegesetz sehe keinen Zugang zu Schutz und Unterstützung für Personen vor, die im Ausland Opfer von Menschenhandel geworden seien, heisst es weiter. Selbst wenn sie als solche identifiziert würden, seien die Opfer bei der Bewältigung der mit dem Menschenhandel verbundenen Traumata auf sich allein gestellt und hätten keinen Schutz vor der Gefahr des Re-Trafficking.