Der Europarat nimmt erneut die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz unter die Lupe. Die unabhängige Expertinnen- und Expertengruppe GREVIO besucht das Land vom 9. bis 13. März 2026, um zu prüfen, wie die Schweiz ihre Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzt. Grundlage der Evaluation bildet der zweite Staatenbericht, den der Bundesrat im September 2025 verabschiedet hat.
Im Mittelpunkt des Besuchs steht ein Austausch über die Fortschritte seit der ersten Evaluation im Jahr 2022. Gleichzeitig sollen bestehende Herausforderungen in den Bereichen Unterstützung von Betroffenen, Schutzmassnahmen und Strafverfolgung diskutiert werden. Die Expertinnen und Experten beurteilen insbesondere, wie die Empfehlungen aus dem ersten Evaluationszyklus umgesetzt wurden.
Während ihres Aufenthalts trifft die GREVIO-Delegation Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesstellen, darunter das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie weitere Behörden und Institutionen. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Finanzierung von Massnahmen, der Datenerhebung, der Ausbildung von Strafverfolgungsbehörden sowie um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft.
Neben Gesprächen auf Bundesebene sind auch Treffen mit kantonalen und kommunalen Akteurinnen und Akteuren vorgesehen. Besuche führen die Delegation unter anderem in die Kantone Tessin und Freiburg, etwa zu einer Opferhilfe-Beratungsstelle sowie zur neuen Abteilung für Gewaltmedizin am Freiburger Spital. Zudem ist ein Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft geplant.
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist in der Schweiz seit dem 1. April 2018 in Kraft. Mit dem Monitoring durch GREVIO überprüft der Europarat regelmässig, wie Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik umsetzen. Auf Grundlage der aktuellen Evaluation will GREVIO bis Ende 2026 neue Empfehlungen verabschieden. Diese sollen laut Mitteilung dazu beitragen, die Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt weiter zu stärken und in die zukünftige nationale Strategie des Bundes einfliessen zu lassen.
