Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz KI verabschiedet, teilt das Bundesamt für Kommunikation mit. Das Übereinkommen solle gewährleisten, dass der Einsatz von KI im Einklang mit den Rechtsnormen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolge.
Die Schweiz hatte sich aktiv an den insgesamt eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen beteiligt, so die Mitteilung. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Europarats habe sein Ministerkomitee einstimmig den Text verabschiedet, der im März bereits vom Ausschuss für künstliche Intelligenz angenommen worden sei, so die Mitteilung.
Das Übereinkommen über KI wird laut Mitteilung im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt. Bei einer Ratifikation durch die Schweiz muss es in das innerstaatliche Recht überführt werden.
Das Übereinkommen schafft gemäss Mitteilung einen gemeinsamen und rechtsverbindlichen Rahmen für KI-Systeme. Dieser stelle unter anderem sicher, dass die Normen des Europarats und andere internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der Entwicklung und Nutzung dieser Systeme eingehalten würden.
Dabei stütze es sich auf allgemeine Regeln und Grundsätze wie Transparenz, Robustheit, Nichtdiskriminierung und Schutz der Privatsphäre, heisst es weiter. Ausserdem fördere es über die Grenzen Europas hinaus Werte und einen gemeinsamen Rahmen, die es zu beachten gelte.