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Evangelisch-reformierte Kirche für Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS unterstützt die Erweiterung des Artikels 261bis StGB, die verbietet, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren.
Wer Menschen gezielt herabsetzt und diskriminiert, verletzt ihre Würde als Geschöpfe Gottes, so der EKS-Rat in einer Medienmitteilung. In der neuen Verfassung der Kirche werde ein Diskriminierungsverbot festgehalten. demnach achte die EKS bei all ihrem Wirken in Wort und Tat darauf, dass niemand diskriminiert werde.
In diesem Sinn und Geist habe sich die Abgeordnetenversammlung der EKS, damals noch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, bereits im Sommer 2019 in einem Grundsatzentscheid auch gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gestellt.
Die Abgeordnetenversammlung habe damit jede Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zurückgewiesen, wie sie zukünftig unter Strafe gestellt werden soll. Neu wird bestraft, «wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert». Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen. Aufgrund bisheriger Beschlüsse und aufgrund seiner neuen Verfassung positioniere sich der Rat EKS dahingehend, dass er die Erweiterung des Artikels Art. 261bis StGB unterstützt, so die Mitteilung.