Der deutsche Bundestag entscheidet darüber, wie die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll, so der Evangelische Pressedienst in einer Meldung. Dabei gibt es zwei Regelungsvorschläge.
So betone eine Gruppe das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und wolle die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen, so die Meldung. Eine andere Gruppe betone eher den Lebensschutz und mache neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.
Die Evangelische Kirche in Deutschland ergreift in ihrer aktuellen Stellungnahme für keine der beiden Vorschläge Partei. Man trete für den Schutz des Lebens und für rechtliche Regelungen ein, die diesem Ziel dienten, heisst es in der Stellungnahme. Ebenso trete der Rat der Kirche für die Selbstbestimmung des Individuums ein.
Es brauche zuallererst substanzielle Verbesserungen von Suizidprävention sowie Palliativmedizin- und pflege, so die Meldung. Es dürfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen. Weder Personen noch Institutionen dürften zu Suizidbeihilfe verpflichtet werden.
Im Falle einer Entscheidung für einen assistierten Suizid in einer Grenzsituation gehöre zur Achtung vor dem einzelnen Menschen, die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen und sie seelsorgerlich zu begleiten.
Für Grenzsituationen des Lebens könne es keine Regelungen geben, die sie einfach und nach allen Seiten befriedigend auflösten, so die Stellungnahme. Es brauche ein stabiles gesellschaftliches Klime, ohne Ausgrenzung oder Vereinsamung und mit den bestmöglichen Unterstützungsangeboten.