Flüchtlingshilfe besorgt um Schutzstatus afghanischer Frauen und Mädchen

30. Mai 2024

Frauen und Mädchen in Afghanistan sind unter dem Taliban-Regime Opfer religiös motivierter Verfolgung und haben daher nach Einzelfallprüfung grundsätzlich Anspruch auf Asyl, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Der Nationalrat will an der Praxisänderung des SEM gegenüber afghanischen Frauen und Mädchen festhalten, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer Medienmitteilung. Man begrüsse diesen Entscheid, denn Frauen und Mädchen in Afghanistan seien unter dem Taliban-Regime Opfer religiös motivierter Verfolgung und hätten daher nach Einzelfallprüfung grundsätzlich Anspruch auf Asyl. Die Flüchtlingshilfe fordert den Ständerat deshalb auf, dem Nationalrat zu folgen.

Seit der Praxisanpassung des SEM Mitte Juli 2023 haben weibliche Asylsuchenden aus Afghanistan nach der Einzelfallprüfung ihres Gesuchs grundsätzlich Anspruch auf Asyl, so die Mitteilung. Zuvor erhielten sie in der Regel einen negativen Asylentscheid verbunden mit einer vorläufigen Aufnahme, weil der Wegweisungsvollzug unzumutbar sei. Diese Praxisänderung, die das SEM im Rahmen seiner Kompetenzen und des geltenden Asylgesetzes vorgenommen habe, wollte die SVP per Motion rückgängig machen – der Nationalrat hat das knapp abgelehnt, so die Flüchtlingshilfe.

Die Flüchtlingshilfe begrüsse diesen Entscheid gegen die haltlose Forderung angesichts der katastrophalen Lage in Afghanistan. Afghanische Frauen und Mädchen sein unter dem Taliban-Regime Opfer religiös motivierter Verfolgung, sobald sie versuchten, ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben zu leben. Sie hätten daher grundsätzlich Anspruch auf Asyl.

Der Schutzbedarf afghanischer Frauen und Mädchen sei unbestritten, so die Flüchtlingshilfe. Die Schweiz stehe mit ihrer Praxisänderung nicht allein, sie sei vielmehr erst verzögert zahlreichen europäischen Ländern gefolgt, die auf Empfehlung der EU-Asylagentur (EUAA) ihre Praxis bereits vorher entsprechend angepasst hätten – etwa Schweden, Dänemark, Finnland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Deutschland, Belgien, Lettland, Malta und Portugal, heisst es weiter.

Massgebend für Anpassungen der Asylpraxis müssen allein rechtliche Erwägungen des SEM aufgrund veränderter Umstände bleiben – ideologische oder parteipolitische Interessenlagen im Parlament dürfen dabei keine Rolle spielen, so die Flüchtlingshilfe.