Seit Oktober 2021 können abgewiesene Asylsuchende zu Covid-19-Tests gezwungen werden, wenn Aufnahmeländer und Luftverkehrsunternehmen für deren Ausschaffung ein negatives Testresultat verlangen, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH in einer Medienmitteilung.
Die SFH habe solche Zwangstests bereits in der Vernehmlassung als unverhältnismässigen instrumentellen Eingriff in den menschlichen Körper abgelehnt, da er das Recht auf physische Integrität verletze. Aus Sicht der SFH sei der Testzwang rechtlich und medizinisch unverantwortbar, denn es bestehe grosse Verletzungsgefahr, wenn sich eine Person physisch gegen den Test wehrt.
Diese Befürchtung bestätige sich nun in der Praxis, wie aus den Beobachtungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter NKVF hervorgehe. Diese habe insgesamt 17 Covid-Zwangstests an Flughäfen begleitet und schildere in ihrem jüngst publizierten Monitoring-Bericht das Vorgehen in Einzelfällen. Demnach sei es dabei auch zu Gewaltanwendungen mit erheblicher Verletzungsgefahr für die Betroffenen gekommen.
Aufgrund der gemachten Beobachtungen und aus grundsätzlichen Überlegungen spreche sich die NKVF in ihrem Bericht erneut dezidiert gegen die Anwendung von Covid-19-Zwangstests zur Ausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden aus, so die Mitteilung der Flüchtlingshilfe.
Auch diese bekräftige ihre ablehnende Haltung und fordere insbesondere den Nationalrat auf, in der Herbstsession nicht auf die bundesrätliche Vorlage zur Verlängerung der Covid-Zwangstests bis 2024 einzutreten. Bisher werde keine andere Bevölkerungsgruppe zu einem Covid-Test verpflichtet und gezwungen.