Der Grundbedarf der Sozialhilfe soll gemäss Bundesrat während der ersten drei Jahre nach der Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung gesenkt werden, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH in einer Medienmitteilung. Die Instrumentalisierung der Sozialhilfe und der Integrationspolitik zur Kontrolle von Zuwanderung und Aufenthalt sei aus Sicht der SFH jedoch inakzeptabel.
Eine Kürzung des Grundbedarfs würde aus Sicht der SFH prekäre Verhältnisse weiter fördern. Die Betroffenen lebetn bereits heute oft unter prekären Bedingungen, so die Mitteilung. Dennoch verzichteten viele von ihnen auf die ihnen zustehenden Sozialhilfeleistungen. Aus Angst vor dem drohenden Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung scheuten sie davor zurück, ihr Recht in Anspruch zu nehmen.
Von den nun geplanten Leistungskürzungen wären zu einem Grossteil Frauen, Familien, Alleinerziehende und Kinder betroffen. Aus Sicht der SFH sei es unhaltbar, für diese bereits strukturell benachteiligten Gruppen die Unterstützung weiter zu senken.
Die geplante Kürzung der Sozialhilfe für Drittstaatsangehörige sei weder zielführend noch verhältnismässig. Laut einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie bezögen lediglich rund 1’500 Personen aus Drittstaaten in den ersten drei Jahren nach Erteilung der Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung überhaupt Sozialhilfe. Die möglichen Einsparungen wären im Hinblick auf die Gesamtkosten der Sozialhilfe minimal, so die SFH.
Gemäss der Vorlage müsse jeder Kanton einzeln festlegen, wie hoch die Leistungskürzung sein soll. Dies würde die kantonale Ungleichbehandlung verstärken. Bereits im Bereich der Asylsozialhilfe seien die Unterschiede zwischen den Kantonen massiv und in keiner Weise zu rechtfertigen.