Flüchtlingsorganisation mahnt Menschenrechte bei Umsetzung des EU-Migrationspaktes an

14. Jan. 2025

UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, legt ihre Empfehlungen für die Übernahme der nicht bindenden Bestimmungen des EU-Migrations- und Asylpakts durch die Schweiz vor. Die Umsetzung müsse die Rechte von Flüchtlingen und die Solidarität priorisieren.

Der EU-Pakt zu Migration und Asyl wurde am 14. Mai 2024 von der EU verabschiedet. Es handelt sich dabei um eine umfassende Reform des europäischen Asyl- und Migrationsrechts, so UNHCR Schweiz in einer Medienmitteilung. Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU sei, erforderten einige dieser Änderungen Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie die Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin Besitzstandes, die die Schweiz als assoziierter Staat umsetzen muss, so die Mitteilung weiter.

Der Pakt enthalte zudem Mechanismen, an denen sich die an Schengen assoziierten Staaten freiwillig beteiligen könnten. Darüber hinaus enthielten mehrere Rechtsinstrumente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bewährte Praktiken, die ebenfalls anwendbar seien und für die Schweiz von Interesse sein könnten.

Beispiele hierfür seien das Instrument des subsidiären Schutzes in der EU-Qualifikationsverordnung sowie die neuen Regeln, die zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen eingeführt worden seien.

Die Umsetzung des Paktes durch die Schweiz solle in erster Linie im Einklang mit den Menschenrechts- und Flüchtlingsstandards erfolgen, so die Mitteilung weiter. Das bedeute, dass dort, wo der Pakt Spielraum zulasse, die individuellen Rechte so wenig wie möglich beschnitten werden sollten. In Bezug auf den Schutz dieser Rechte bedürften einige Gesetzesvorschläge einer Präzisierung, sei es im Gesetz oder in Verordnungen.

Weiter sollte das Solidaritätsprinzip der Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration, die die derzeitige Dublin-Verordnung ersetzen werde, in das Schweizer Asylrecht übernommen werden sollte. Dazu gehöre eine obligatorische Teilnahme der Schweiz am innereuropäischen Solidaritätsmechanismus, ausserdem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Teilnahme an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Umsiedlung ermögliche.

Die Annahme europäischer Standards zur Stärkung der Rechte von Flüchtlingen sollten gefördert werden, heisst es weiter. Insbesondere seien Standards zum Schutz von Kindern und zum Schutz von Personen mit besonderen Bedürfnissen als bewährte Praktiken europäischer Staaten zu schaffen, die über verpflichtende Bestimmungen hinausgingen. So sei die vorläufige Aufnahme in einen Schutzstatus umzuwandeln und ein starker nationaler Überwachungsmechanismus einzuführen.