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Frauenstreik: Amnesty fordert Reform des Sexualstrafrechts

Juni 12, 2019 | Archiv, Recht

Amnesty International trägt am 14. Juni die Forderung für eine grundlegende Reform des Schweizer Sexualstrafrechts in den Frauenstreik. Auch der Evangelische Kirchenbund zeigt sich solidarisch mit dem Streik.

Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung muss als Vergewaltigung bestraft werden, fordert Amnesty International. Im aktuellen Schweizer Strafgesetz gilt gemäss einer früheren Mitteilung Sex ohne Einwilligung nicht in jedem Fall als Vergewaltigung. Dafür müsse immer ein Nötigungsmittel vorliegen, der Täter müsse das Opfer also zum Beispiel bedrohen. Gemäss Istanbul-Konvention hat jedoch jede sexuelle Handlung ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat zu gelten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist im April 2018 für die Schweiz in Kraft getreten.

Amnesty International ruft Justizministerin Karin Keller-Sutter dazu auf, Vorschläge für eine Reform des Sexualstrafrechts vorzulegen, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden. Weiter verlangt die Petition die obligatorische Ausbildung und kontinuierliche Schulung bei Justiz, Polizei sowie für Anwältinnen und Anwälte im Umgang mit Betroffenen von sexueller Gewalt.

Sexuelle Gewalt sei nicht zu tolerieren, schreibt auch der Evangelische Kirchenbund in einer Meldung zum Frauenstreik. Man wolle eine Kirche ohne Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe. Der Kirchenbund unterstütze die Umsetzung von entsprechenden Präventions- und Interventionsmassnahmen in seinen Kirchen.