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Geschäfte sollen noch geniessbare Lebensmittel gemeinnützig weitergeben
Neue Regeln gegen Lebensmittelverschwendung: Beide Räte wollen, dass Geschäfte noch geniessbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, an gemeinnützige Organisationen abgeben können.
Die Möglichkeit, Lebensmittel abzugeben, sei im Interesse des Detailhandels, wird laut SDA-Meldung aus dem Entscheid des Nationalrates zitiert. So könne der sorgsame Umgang mit solchen Lebensmitteln gewährleistet und eine kostenpflichtige Entsorgung verhindert werden. Die Verschwendung geniessbarer Lebensmittel sei ethisch problematisch.
Der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten müsse jedoch jederzeit gewährleistet werden, gab demnach der Bundesrat zu bedenken. Eine Abgabepflicht sei mit dem Konzept des Lebensmittelgesetzes zudem nicht vertretbar.