Mit der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Schweizer Zivilgesetzbuch tritt am 1. Juli 2026 eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Schutz von Kindern stärken und Eltern in belastenden Erziehungssituationen besser unterstützen soll. Nach Angaben von Kinderschutz Schweiz setzt die Schweiz damit erstmals ausdrücklich fest, dass Kinder Anspruch auf eine Erziehung ohne körperliche Bestrafung und andere Formen erniedrigender Behandlung haben. Gleichzeitig werden niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien gestärkt.
Für die Schweizer Kinderschutzorganisation markiert die Gesetzesänderung den vorläufigen Höhepunkt eines mehr als 40-jährigen Engagements für die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung. Seit den ersten politischen Vorstössen Mitte der 2000er-Jahre habe sich die Stiftung mit Präventionsangeboten, Sensibilisierungskampagnen und politischer Arbeit für dieses Ziel eingesetzt, so die Mitteilung. Auch die nationale Kampagne «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt!» sowie wissenschaftliche Untersuchungen zum Erziehungsverhalten hätten dazu beigetragen, das Thema in Politik und Gesellschaft zu verankern.
Trotz des gesetzlichen Fortschritts bleibe Gewalt in der Erziehung für viele Kinder in der Schweiz Alltag. Eine aktuelle repräsentative Befragung zeige, dass fast die Hälfte der Eltern angibt, körperliche Gewalt gegenüber ihren Kindern anzuwenden. Fast jedes zweite Kind sei somit von körperlicher Gewalt betroffen, jedes achte Kind regelmässig. Zu den häufigsten Formen zählten etwa Schläge auf das Gesäss, Ziehen an den Ohren oder Stossen. Noch häufiger komme psychische Gewalt vor: Rund zwei Drittel der Kinder erlebten Beschimpfungen, Erniedrigungen, Drohungen oder andere Formen psychischer Gewalt, jedes vierte Kind sogar regelmässig. Jedes zehnte Kind bekomme regelmässig zu spüren, dass es nicht mehr geliebt werde, heisst es weiter.
Nach Einschätzung von Kinderschutz Schweiz reagieren viele Eltern in belastenden Situationen aus Überforderung anders, als sie es eigentlich möchten. Die Organisation verzeichne deshalb zunehmend Anfragen bei ihrer Helpline von Eltern, die ihr eigenes Erziehungsverhalten reflektieren und Unterstützung suchen. Gemeinsam mit Fachpersonen würden passende Beratungs- und Hilfsangebote vermittelt.
Mit Blick auf die Umsetzung des neuen Gesetzes fordert Kinderschutz Schweiz nun zusätzliche Massnahmen. «Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung ist ein Meilenstein. Damit daraus echte Veränderung wird, müssen die Eltern wissen, dass es dieses Gesetz gibt und wo sie Unterstützung in herausfordernden Situationen erhalten. Dazu braucht es jetzt eine nationale Sensibilisierungskampagne mit Wirkung», wird Regula Bernhard-Hug in der Mitteilung zitiert. Der Bundesrat habe selbst festgehalten, dass begleitende Sensibilisierungsmassnahmen entscheidend für die Wirksamkeit der Gesetzesänderung seien. Auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern würden dies bestätigen.
Parallel zur Gesetzesänderung entwickelt Kinderschutz Schweiz gemeinsam mit dem Netzwerk «Gewaltfreie Erziehung» schweizweite Qualitätsstandards für Fachpersonen aus Bildung, Betreuung, Beratung, Gesundheitswesen und Kindesschutz. Sie sollen Fachpersonen künftig dabei unterstützen, Gewalt frühzeitig zu erkennen, Kinder in ihrer Würde zu schützen und Eltern ressourcenorientiert zu begleiten. Die Publikation soll Ende August erscheinen
