HEKS fordert eine menschliche Anwendung des Dublin-Abkommens
HEKS engagiert sich für eine menschliche Schweiz: mit seiner Kampagne «Farbe bekennen» und mit seiner Aufforderung, den nationalen Appell für eine menschliche Anwendung der Dublin-Verordnungen zu unterzeichnen.
Das Dublin-Abkommen regelt die Kriterien, unter denen ein Land für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig zeichnet. Demgemäss soll ein Asylgesuch nur einmal, im ersten Einreiseland überprüft werden. Als Binnenland ist die Schweiz naturgemäss mit zahlreichen Asylgesuchen konfrontiert, welche über die Dublin-Verordnung abgeschrieben werden könnten. HEKS ist aber überzeugt, dass die Dublin-Verordnung auch im Sinne von Farbe bekennen für eine menschliche Schweiz zur Anwendung kommen kann und fordert deshalb, dass die Schweiz in Härtefällen oder aus humanitären Gründen vermehrt selbst auf Asylgesuche eintritt.
Insbesondere soll der Bundesrat die vertraglichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die UNO-Kinderrechtskonvention und die Grundrechte nicht verletzt werden. Zudem sollen die kantonalen Behörden im Vollzug sicherstellen, dass die internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern respektiert werden.
Farbe bekennen bedeutet auch Solidarität mit den Ländern Europas, welche an den Aussengrenzen liegen. HEKS ruft zum Burden-Sharing bei der Bewältigung von Asylgesuchen auf und hofft auf eine funktionierende gesamteuropäische Migrationspolitik.
