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HEKS gegen Auslandsreiseverbot für vorläufig Aufenommene

Mrz 19, 2021 | Archiv, Migration und Flucht

HEKS bedauert den Ständeratsentscheid, auf die geplante Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes einzutreten. Der Nationalrat solle nun an seinem Nichteintretensentscheid festhalten.

Dies teilte das Hilfswerk in einer Pressemeldung mit. Die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG sehe unverhältnismässige Verschärfungen und nur marginale Verbesserungen vor. Insbesondere das generelle Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen verletze die Grundrechte der Betroffenen und erschwere ihre Integration.

Der grösste Teil der knapp 50000 in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen werde bleiben, so das HEKS. Für viele von ihnen sei die vorläufige Aufnahme ein langjähriger Zustand. Vor allem für Kinder, Alleinerziehende, Kranke, Menschen mit einer Beeinträchtigung und ältere Menschen seien die Hürden zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung praktisch unüberwindbar. Sie wären von den vorgesehenen Verschärfungen besonders betroffen.

Bereits heute seien die Voraussetzungen für Reisebewilligungen für vorläufig Aufgenommene sehr restriktiv, so die Mitteilung. Das vom Bundesrat geforderte Reiseverbot sei unverhältnismässig und ein öffentliches Interesse sei nicht erkennbar. Zudem führe die Änderung zu einem erheblichen administrativen Aufwand, müsse doch jede Auslandsreise beantragt und geprüft werden.

Verlorene Familienangehörige und Freunde zu treffen, sei für vor Krieg und Verfolgung Geflohene enorm wichtig. Ein Verbot wirke sich negativ auf die Gesundheit und die Integrationsfähigkeit der Betroffenen aus.

HEKS appelliere nun an den Nationalrat, an seinem Nichteintretensentscheid festzuhalten und den Gesetzesentwurf erneut abzulehnen.