HEKS kritisiert abgelehnte Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens

17. März 2022

Für verfolgte und geflüchtete Menschen ausserhalb Europas gebe es seit der Abschaffung des Botschaftsverfahrens 2012 kaum noch legale und sichere Fluchtwege in die Schweiz, so das HEKS. Man bedauere, dass der Ständerat nun dessen Wiedereinführung abgelehnt hat.

In diesen Tagen erlebe man eindrücklich, wie rasche und unbürokratische Hilfe für geflüchtete Menschen möglich sein kann, wenn Solidarität und politischer Wille vorhanden seien, so das HEKS in einer Medienmitteilung. Doch gelte diese Solidarität offenbar nicht für alle Geflüchteten, kommentierte das Hilfswerk die Ablehnung des Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens durch den Ständerat.

Wer im Herkunftsland verfolgt und an Leib und Leben bedroht wird, erhält in der Schweiz Asyl – vorausgesetzt, sie oder er befindet sich bereits in der Schweiz, so die Mitteilung. Doch seit der Abschaffung des Botschaftsverfahrens 2012 bestünden für Verfolgte kaum noch Möglichkeiten einer legalen Einreise in die Schweiz. Deshalb gerieten sie in die Abhängigkeit von skrupellosen Schleppern und seien gezwungen, grosse Risiken einzugehen. Für die Schlepperdienste bezahlten sie viel Geld und manchmal auch mit ihrem Leben.

Das Botschaftsverfahren wurde 2012 abgeschafft mit dem Hinweis auf das bestehende Instrument des humanitären Visums, mit dem verfolgte und bedrohte Menschen legal in die Schweiz einreisen können. Das humanitäre Visum sei in dieser Hinsicht ein wichtiges Instrument, so das HEKS. Die Voraussetzungen, ein solches Visum zu erhalten, seien jedoch streng und würden restriktiv interpretiert: Nur wer im Herkunftsstaat sei und dort unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sei, bekomme ein humanitäres Visum.

Wer hingegen bereits in einen Drittstaat geflüchtet sei, sei in der Regel davon ausgeschlossen, auch wenn es im Herkunftsland gar keine Schweizer Vertretung gebe und damit keine Möglichkeit bestehe, vor Ort einen Antrag für ein humanitäres Visum zu stellen.

Die Voraussetzung der unmittelbaren und konkreten Gefährdung, die für ein humanitäres Visum gegeben sein muss, schliesse zudem all diejenigen Personen aus, die begründete Furcht vor einer künftigen Gefährdung hätten. Das Humanitäre Visum sei deshalb in der jetzigen Praxis kein Ersatz zum Botschaftsverfahren, so die Mitteilung.

Beim Botschaftsverfahren gehe es einzig darum, die Zulassung einer Person zum Asylverfahren in der Schweiz zu prüfen und nicht um einen Asylentscheid. HEKS unterstütze deshalb die Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens als eine von mehreren Massnahmen zur Einrichtung legaler Fluchtwege in die Schweiz.