Der Bundesrat Schweiz hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Damit reagiert er auf die jüngsten Entwicklungen in der Europäischen Union, wo mit der überarbeiteten Richtlinie zur Konzernverantwortung (CSDDD) bis 2028 «fast ganz Europa über Konzernverantwortungsregeln» verfügen werde, wie es in einer Mitteilung der Koalition für Konzernverantwortung heisst. Für die Schweiz bestehe damit dringender Handlungsbedarf, um den Rückstand aufzuholen.
Die Initiative, die Anfang 2025 lanciert wurde, wird von einem breiten Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft getragen. Der bundesrätliche Gegenvorschlag orientiert sich an europäischen Vorgaben und sieht vor, dass grosse Unternehmen ab einer Schwelle von 5’000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Franken Umsatz Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt einhalten müssen.
Aus Sicht der Koalition greift dieser Ansatz jedoch zu kurz. «Zentral für uns ist, dass die Regeln wirksam sind und Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung verhindert werden», wird Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt zitiert. Besonders kritisch beurteilt die Koalition, dass der Hochrisikosektor des Rohstoffhandels unzureichend erfasst werde.
Die Mitteilung verweist auf konkrete Beispiele, die den Handlungsbedarf unterstreichen sollen, darunter problematische Lieferketten oder Umweltbelastungen durch international tätige Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Diese Fälle zeigten, dass die Schweiz als bedeutender Unternehmensstandort eine besondere Verantwortung trage.
Ein zentrales Problem sieht die Koalition in den geplanten Schwellenwerten. Viele grosse Rohstoffunternehmen würden trotz milliardenschwerer Umsätze nicht unter die Regelung fallen, da sie vergleichsweise wenige Mitarbeitende beschäftigen. «Die Schweiz hat als globaler Rohstoffhandelsplatz eine besondere Verantwortung», so Müller-Altermatt weiter gemäss Mitteilung.
Die Organisation kündigt an, die Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung vertieft zu prüfen. Entscheidend sei, dass künftige Regelungen sowohl international abgestimmt als auch wirksam ausgestaltet seien. Nur so könne verhindert werden, dass Unternehmen weiterhin von Geschäften profitieren, die Umwelt und Menschenrechte beeinträchtigen.
