HEKS: Sozialhilfe reduzieren ist kontraproduktiv

10. Mai 2022

Der Bundesrat plant, den Grundbedarf der Sozialhilfe für Personen aus Drittstaaten zu kürzen. Von dieser Änderung betroffen wären hauptsächlich Familien, Alleinerziehende, Kinder und Frauen, so das HEKS. Dies erschwere die Integration.

Mit einer neuen Gesetzesvorlage plant der Bundesrat, Sozialhilfeleistungen für Ausländer:innen aus Drittstaaten weiter einzuschränken: Wer in den ersten drei Jahren nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung Sozialhilfe beantragt, soll weniger Geld erhalten, so das HEKS in einer Medienmitteilung.

Ziel dieser Gesetzesänderung sei es, Kosten zu sparen und bei den Betroffenen die Motivation zur finanziellen Selbständigkeit zu erhöhen. Wissenschaftliche Untersuchungen und eigene Erfahrungen zeigten jedoch klar auf, dass diese Ziele durch Reduktion der Sozialhilfe nicht erreicht werden könnten. Im Gegenteil seien die geplanten Einschränkungen kontraproduktiv und führten längerfristig sogar zu höheren Kosten.

Werdeder Grundbedarf für bestimmte Personengruppen gekürzt, müssten diese beim Grundlegendsten sparen. Dies wäre für die soziale und die berufliche Integration jedoch essenziell. Lägen solche Dinge nicht mehr im Budget, seiendie Folgen soziale Isolation, schlechtere Gesundheit und deutlich schlechtere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Die geplante Sozialhilfereduktion treffe hauptsächlich Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende. Diese hätten aufgrund von Kinderbetreuungspflichten häufig keine Möglichkeit, Sprachkurse oder Ausbildungen zu absolvieren und könnten höchstens Teilzeit arbeiten. Meist reiche ihr Lohn somit nicht aus und sie seien trotz Erwerbsarbeit auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Eine Reduktion der Sozialhilfe prekarisiere und isoliere Alleinerziehende – meist Frauen – und ihre Kinder zusätzlich, so die Mitteilung.