Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 23. Juli 2025 ein wegweisendes Gutachten zu den Pflichten von Staaten im Umgang mit dem Klimawandel veröffentlicht. Es handelt sich um das erste umfassende völkerrechtliche Urteil dieser Art, das auf Antrag der UNO-Vollversammlung zustande kam und von allen 15 IGH-Richtern einstimmig getragen wird. Das Gutachten stellt klar: Staaten sind verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu reduzieren, sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu orientieren und Betroffene von Klimafolgen zu unterstützen. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht nur aus den bestehenden Klimaverträgen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht und den internationalen Menschenrechten.
Der IGH betont, dass Staaten „ihre höchstmögliche Ambition“ bei der Umsetzung nationaler Klimabeiträge zeigen müssen und die Inhalte dieser Pläne nicht in ihrem alleinigen Ermessen stehen. Auch Staaten, die den Klimaverträgen nicht beigetreten sind, seien völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter kann die Untätigkeit oder unzureichende Maßnahmen eines Staates, etwa die Genehmigung neuer fossiler Förderprojekte oder das Unterlassen wirksamer Regulierung privater Emissionen, ein „international rechtswidriges Verhalten“ darstellen, das Haftungsansprüche auslösen kann.
Ein weiterer zentraler Punkt des Gutachtens ist die Anerkennung des „Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als eigenständiges Menschenrecht. Damit werde deutlich, dass Klimaschutz eine Grundvoraussetzung für die Wahrung anderer Rechte wie Leben, Gesundheit und angemessene Lebensbedingungen sei. Besonders hervorgehoben wird die Lage von kleinen Inselstaaten, deren Territorium durch den steigenden Meeresspiegel bedroht ist: Selbst wenn ein solcher Staat sein Territorium verliere, bleibe seine Staatlichkeit unter bestimmten Bedingungen erhalten.
Das Gutachten verweist ausdrücklich auf weitreichende Rechtsfolgen. Bei Verstößen gegen Klimaschutzpflichten könne die gesamte Bandbreite des internationalen Haftungsrechts greifen, einschliesslich der Verpflichtung zu Wiedergutmachung, Entschädigung und zur Unterlassung zukünftiger Verstöße. Dabei sei es möglich, historische und aktuelle Emissionen zu berücksichtigen und damit konkrete Schadensersatzforderungen betroffener Staaten oder Gemeinschaften zu begründen. Jeder betroffene Staat könne demnach die Verantwortung jedes einzelnen Verursachers geltend machen, sofern ein „hinreichend direkter und sicherer Kausalzusammenhang“ nachweisbar sei.
Internationale Beobachterinnen und Beobachter sprechen von einem historischen Meilenstein, der künftig weltweite Klimaverhandlungen, aber auch nationale Gerichtsverfahren beeinflussen dürfte. Insbesondere von den kommenden UN-Klimaverhandlungen im November in Belém, Brasilien, erhoffen sich viele nun zusätzlichen Druck auf Staaten, ambitionierte Klimaschutzpläne vorzulegen und umzusetzen.
