Rund 61’000 Versicherte haben 2025 an einer oder mehreren beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) teilgenommen. Das waren 3’300 Personen mehr als im Vorjahr und gut dreimal so viele wie 2008, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt. Die Kosten für diese Massnahmen beliefen sich auf 979 Millionen Franken; weitere 37’000 Personen erhielten Taggelder in der Höhe von insgesamt 780 Millionen Franken.
Die IV unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederzuerlangen oder zu verbessern. Dabei gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Ein Rentenanspruch wird erst geprüft, wenn die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung ausgeschöpft sind. Mit den Gesetzesrevisionen von 2008, 2012 und 2022 wurden die Instrumente zur beruflichen Integration ausgebaut.
Über 41’000 Personen schlossen 2025 ihren Eingliederungsprozess ab. Rund 19’200 von ihnen, entsprechend 47 Prozent, fanden gemäss Mitteilung eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt. Weitere rund 7’000 Personen oder 17 Prozent waren wieder erwerbsfähig, hatten jedoch noch keine Stelle. Bei rund 14’900 Personen, also 34 Prozent, war eine berufliche Eingliederung aus unterschiedlichen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Gegenüber dem Vorjahr seien diese Ergebnisse leicht besser ausgefallen.
Das Monitoring zeigt zudem die Entwicklung nach Abschluss eines Verfahrens: Von rund 23’000 Personen, die ihren Eingliederungsprozess 2023 beendet hatten, erzielten ein Jahr später rund 13’600 Personen oder 58 Prozent ein Einkommen ohne Rente. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 46 Prozent gelegen.
Als häufigste Invaliditätsursache nennt das BSV psychische Krankheiten. Sie betrafen 2025 in 55 Prozent der Fälle Personen, die berufliche Eingliederungsmassnahmen bezogen. Es folgten Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane mit 14 Prozent, Geburtsgebrechen mit 12 Prozent sowie Unfälle mit 8 Prozent.
Zu den Massnahmen der IV gehören Beratung und Begleitung, Frühinterventionen wie Arbeitsplatzanpassungen oder Ausbildungskurse, Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung sowie berufliche Massnahmen. Dazu zählen etwa Berufsberatung, erstmalige Ausbildungen, Umschulungen, Arbeitsvermittlung und Arbeitsversuche.
