IV-Reform: Arbeitnehmendenverband fordert stärkere Prävention und 13. IV-Rente

12. Feb. 2026

Der Bundesrat setzt Leitlinien für die nächste IV-Reform. Travail.Suisse unterstützt den Integrationsfokus, verlangt aber bessere Arbeitsbedingungen und eine zusätzliche IV-Rente.

Der Bundesrat hat die Leitlinien für die nächste Reform der Invalidenversicherung (IV) verabschiedet. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse begrüsst gemäss Mitteilung die Stossrichtung der Reform ausdrücklich. Besonders die stärkere Ausrichtung auf den Erhalt des Arbeitsplatzes sowie auf die Integration und Reintegration von Versicherten in den Arbeitsmarkt sei zentral und richtig.

Arbeit bedeute soziale Teilhabe, Struktur und finanzielle Sicherheit, so die Mitteilung. Voraussetzung dafür seien jedoch gesunde Arbeitsbedingungen und präventive Massnahmen. Die Reform müsse deshalb die Realität zunehmender psychischer Erkrankungen sowie belastender Arbeitsbedingungen ernst nehmen und gleichzeitig die Leistungen der IV sichern.

Travail.Suisse verweist darauf, dass die Zahl der IV-Neurenten aufgrund psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen sei. 2024 sei rund jede zweite neue Rente auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen gewesen. Gleichzeitig nähmen arbeitsbedingter Stress und Erschöpfung stetig zu. Gemäss dem «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse und der Berner Fachhochschule seien rund 40 Prozent der Arbeitnehmenden häufig mit arbeitsbedingtem Stress konfrontiert. In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder dem Baugewerbe sei etwa die Hälfte der Beschäftigten regelmässig so erschöpft, dass nach der Arbeit keine Energie mehr für das Privatleben bleibe. Wer die IV nachhaltig stabilisieren wolle, dürfe daher die Rolle der Arbeitsbedingungen nicht ausklammern, heisst es weiter.

Neben der allgemeinen Stärkung der Integration unterstützt der Dachverband insbesondere den vorgesehenen Fokus auf junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Die geplante Einführung einer neuen Integrationsleistung könne dazu beitragen, den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern und einen frühzeitigen Rentenbezug zu vermeiden. Entscheidend seien eine enge Begleitung sowie eine finanzielle Absicherung während dieser Phase. Gleichzeitig mahnt Travail.Suisse, die konkrete Ausgestaltung sorgfältig zu prüfen. Menschen, die heute Anspruch auf IV-Leistungen hätten, müssten diesen Anspruch auch künftig behalten. Die Reform dürfe nicht zu einer schleichenden Verschärfung des Zugangs zur Rente führen.

Zur finanziellen Stabilität der IV hält Travail.Suisse fest, eine nachhaltige Finanzierung liege im Interesse aller Versicherten. Sollte eine moderate Anpassung der Lohnbeiträge notwendig werden, sei diese offen zu prüfen. Gleichzeitig fordert der Dachverband Verbesserungen für Leistungsbeziehende. Die heutigen IV-Renten reichten bei vielen Betroffenen nicht für ein würdiges Leben. Travail.Suisse spricht sich deshalb klar für die Einführung einer 13. IV-Rente aus – analog zur 13. AHV-Rente.

Insgesamt sieht der Verband in der geplanten Reform eine Chance, die (Re-)Integration zu stärken und junge Menschen gezielt zu unterstützen. Nachhaltig könne die Reform jedoch nur sein, wenn gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen konsequent verbessert würden. Steigender Stress, längere Arbeitszeiten und zunehmender Leistungsdruck führten nicht nur zu mehr Erkrankungen, sondern letztlich auch zu mehr IV-Fällen. Travail.Suisse kündigt an, sich im weiteren Reformprozess konstruktiv einzubringen – mit dem Ziel einer starken, solidarischen und fair finanzierten Invalidenversicherung.