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Jährlich bis zu einer halben Million Menschen über 60 Opfer von Gewalt
Gewalt im Alter muss ernster genommen werden, so der Bundesrat. Ein neuer Bericht liefert dazu eine Bestandsaufnahme. Bis Herbst 2021 soll beurteilt werden, ob ein Präventionsprogramm nötig ist.
Jedes Jahr sind 300’000 bis 500’000 Personen ab 60 Jahren in der Schweiz von einer Form von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Der Verlust der Selbständigkeit, Isolation, Demenz sowie emotionale oder finanzielle Abhängigkeit erhöhten das Risiko für ältere Menschen, Opfer von Missbrauch zu werden.
Jedoch seien Misshandlungen nicht immer nur auf Böswilligkeit zurückzuführen, so der Bundesrat. Hier könnten mehrere Faktoren mitspielen, darunter auch die Überforderung und Überlastung von Angehörigen, Fachpersonen oder des Pflege- und Betreuungspersonals. Die Coronakrise habe dieses Phänomen noch verdeutlicht und aufgezeigt, wie schmal der Grat zwischen Schutzpflicht und Achtung der Selbstbestimmung sei.
Zur Bekämpfung von Missbrauch im Alter brauche es eine Reihe von Präventions-, Erkennungs- und Interventionsmassnahmen, die sich sowohl an die Opfer als auch an deren Angehörige, an Fachpersonen und die breite Öffentlichkeit richteten. Der Bericht gibt einen Überblick über die auf allen Ebenen bereits unternommenen Schritte, insbesondere im Rechts- und im Gesundheitswesen sowie in der Aus und Weiterbildung. Es bestünden bereits zahlreiche Instrumente wie Sensibilisierungskampagnen, eine schweizweite Hotline oder Weiterbildungsangebote. Die Massnahmen seien aber häufig uneinheitlich und nicht spezifisch auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung abgestimmt. Ausserdem wäre es sinnvoll, Good Practices über die Kantons und Sprachgrenzen hinaus bekannt zu machen, so der Bundesrat.
Der Bundesrat schliesst aus der Übersicht und den Stellungnahmen diverser vor der Coronakrise befragter Fachpersonen, dass Gewalt im Alter ernster genommen werden muss, heisst es. Er habe das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen bis im Herbst 2021 zu beurteilen, ob ein Impulsprogramm nötig sei, um bestimmte Lücken zu schliessen.