Jedes fünfte Kind in der Schweiz erfährt regelmässig psychische Gewalt

8. Nov 2024

Gewalt in der Erziehung bleibe in der Schweiz Alltag, so Kinderschutz Schweiz. So erfahre jedes fünfte Kind regelmässig psychische Gewalt. Und knapp jedes dritte Kind sei bereits Zeuge bei psychischer Gewalt zwischen den Eltern gewesen. Dies zeigen laut Mitteilung die aktuellen Studien-Ergebnisse zum Bestrafungsverhalten von Eltern der Universität Freiburg.

Die Universität Freiburg befragte 1264 Eltern zur Anwendung von psychischer Gewalt in der Erziehung. Gemäss Medienmitteilung von Kinderschutz Schweiz zeigen die Ergebnisse, dass 30% der Eltern ihre Kinder mit Worten verletzen, 25% ihren Kindern mit Schlägen drohen und 20% der Kinder in der Schweiz regelmässig psychische Gewalt erfahren. Auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern könne Kinder ebenfalls psychisch stark belasten. So sei fast jedes dritte Kind bereits Zeuge psychischer Gewalt zwischen den Eltern gewesen.

Psychische Gewalt sei schwerer zu erkennen als körperliche Gewalt, da sie weniger sichtbar sei, so die Mitteilung. Und gleichwohl könne auch sie, vor allem, wenn sie regelmässig angewendet werde, starke und möglicherweise lebenslange Auswirkungen für die betroffenen Kinder haben.

Darunter zählten ein stark erhöhtes Risiko für Depressionen, Lernstörungen, aggressives und gewalttätiges Verhalten oder Bindungsstörungen.

Von psychischer Gewalt wird laut Mitteilung gesprochen, wenn Eltern absichtlich Macht und Einfluss ausüben und bestimmte Verhaltensweisen immer wieder zeigen, die nicht zum Verhalten des Kindes und zur Situation passen. Das Kind empfinde die Reaktion der Eltern als persönlichen Angriff, den es nicht mit der aktuellen Situation in Verbindung bringen könne. Es fühle sich zurückgewiesen, wertlos und ausgeliefert.

Auch Kinder, die häusliche Gewalt erlebten, seien erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt und fühlten Angst, Erstarrung und Hilflosigkeit.

Am 13. September präsentierte der Bundesrat die Vorlage zur Umsetzung der Motion «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern». Der Bundesrat anerkenne darin, dass nebst körperlicher Gewalt auch psychische Gewalt keinen Platz in der Erziehung haben dürfe, so Kinderschutz Schweiz. Der Nationalrat werde voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 über den Vorschlag des Bundesrats abstimmen, danach gehe das Geschäft in den Ständerat.