Kantonale Sozialdirektionen empfehlen Grundbedarf von 1´031 Franken

15. Nov 2022

Durch die aktuellen Teuerungen empfieht die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren die Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe auf 1´031 Franken.

Derzeit liegt dieser Wert bei 1´006 Franken. Dieser Grundbedarf für den Lebensunterhalt soll eine menschenwürdige Existenz und damit einen minimalen Lebensstandard garantieren.

Die aktuellen Preisanstiege hätten jedoch direkte Auswirkungen auf die Sozialhilfe, heisst es in einer Medienmitteilung der Konferenz. Gemäss den Sozialhilfe-Richtlinien wird die Teuerung für Sozialhilfeempfangende ausgeglichen, analog der Anpassungen bei den AHV/IV-Renten. Im Oktober 2022 hat der Bundesrat eine Anpassung dieser Renten um 2.5% an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung beschlossen.

Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so Bundesrat Berset. Die Plenarversammlung der SODK nehme Kenntnis davon und empfehle den Kantonen, diese Anpassung in ihren Sozialhilfeerlassen nachzuvollziehen, heisst es weiter. Der Grundbedarf solle in einem ersten Schritt gemäss Entscheid des Bundesrates um 2,5% auf 1031 Franken angehoben werden.

Im Parlament seien jedoch drei Motionen hängig, die weitergingen und den vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten forderten. Heisse das Parlament diese Vorstösse in der Wintersession gut, empfehlte die SODK, den Grundbedarf in der Sozialhilfe in einem zweiten Schritt im gleichen Mass an die Teuerung anzupassen wie die AHV/IV-Renten. Der volle Teuerungsausgleich würde eine nochmalige Erhöhung auf 1040 Franken bedeuten, so die Konferenz weiter.