Kinderschutz Schweiz sensibilisiert über Gefahren des Teilens von Kinderbildern online

5. Juli 2024

Jeder 10. Elternteil postet regelmässig Bilder seiner Kinder online, so Kinderschutz Schweiz. Mit der Kampagne "Teile Momente statt Kinderbilder" sensibilisiert die Organisation nun über die Gefahren des Missbrauchs der Bilder im Internet.

Erstmals liegen konkrete Zahlen zum Thema Sharenting («to share» / «parenting») in der Schweiz vor, so Kinderschutz Schweiz in einer Medienmitteilung. So habe die Universität Fribourg 1605 Mütter und Väter zu ihrem Verhalten beim Teilen von Kinderfotos und -videos befragt.

Die Ergebnisse zeigen demnach , dass sowohl das Alter der Eltern wie auch das der Kinder ausschlaggebend ist, wie oft gepostet wird. Etwa ein Drittel der wöchentlich postenden Eltern ist jünger als 35 Jahre, und rund 50% der wöchentlich teilenden Eltern gehören der Altersgruppe von 36 bis 40 Jahren an.

Jüngere Eltern haben tendenziell jüngere Kinder, weshalb Bilder/Videos von jüngeren Kindern deutlich häufiger auf den sozialen Medien geteilt werden als Bilder/Videos von älteren Kindern.

Zudem gaben knapp 45% der befragten Eltern an, ihre Kinder nicht um Erlaubnis zu fragen, bevor sie Bilder posten, obwohl jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre und das eigene Bild hat, so Kinderschutz Schweiz.

Mit der nationalen Online-Kampagne «Teile Momente statt Kinderbilder» erinnert Kinderschutz Schweiz laut Mitteilung daran, dass das Posten von Kinderbildern auf Social Media nicht nur Likes, sondern auch Risiken mit sich bringe.

Zu den Risiken zählten unter anderem der Kontrollverlust über die Bilder nach dem Posten, die oftmals unfreiwillige digitale Identität der Kinder, die Gefahr von Cybergrooming oder Sextortion, die Möglichkeit, dass Bilder für (Cyber-)Mobbing missbraucht würden, oder im schlimmsten Fall im Darknet landeten.

Auch bei der Verwendung von Hashtags sei Vorsicht geboten, so Kinderschutz Schweiz. Durch Hashtags werde die Suche nach spezifischen Kinderbildern vereinfacht, was dazu führen könne, dass viele der ursprünglich auf Social Media geposteten Bilder missbraucht würden.

Eltern und Bezugspersonen könnten zum Schutz der Kinder beitragen, indem sie sich vor jeder Veröffentlichung eines Kinderbildes fragten, ob das Kind durch die Abbildung gefährdet oder blossgestellt werde, ob es in einer intimen Situation gezeigt werde, oder ob das Gesicht des Kindes zu erkennen sei.

Wenn sich all diese Fragen mit einem klaren Nein beantworten liessen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person habe, wobei es bei Kleinkindern in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten liege, die für das Kindeswohl angemessene Entscheidung zu treffen, seien die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt. Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden, so Kinderschutz Schweiz.