Kinderschutz Schweiz verlangt strenge Meldepflichten für Onlineplattformen

9. Dez. 2025

Kinderschutz Schweiz drängt auf schärfere Regeln für Hosting- und Plattformanbieter, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt im Netz zu schützen.

Die Schweiz gehörte im Jahr 2023 weltweit zu den Hauptstandorten für das Hosting pädokriminellen Materials und rangierte auf Platz vier. Gleichzeitig habe bereits die Hälfte der Jugendlichen in der Schweiz im Internet unerwünschte sexuelle Inhalte erhalten, so die Mitteilung von Kinderschutz Schweiz. Kommunikationsplattformen würden von Täterinnen und Tätern für sexuelle Belästigung, Grooming und die Verbreitung von pädokriminellem Bildmaterial genutzt.

Vor diesem Hintergrund will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates erreichen, dass Hosting- und Cloud-Anbieter sowie Kommunikations- und Content-Sharing-Plattformen gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten den zuständigen Behörden zu melden, sofern sie diese im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Schweiz feststellen. Die parlamentarische Motion 24.4020 Bulliard-Marbach «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» geht in dieselbe Richtung. Die Kommission hat den Vorstoss sogar erweitert, indem sie auch Plattformen und weitere digitale Dienstleister in die Meldepflicht einbeziehen will. Der Ständerat wird am 11. Dezember über die Motion entscheiden.

Kinderschutz Schweiz kritisiert zugleich Lücken im geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG). Der vom Bundesrat vorgelegte Vorentwurf beschränke sich bislang auf grosse Plattformen; kleinere Anbieterinnen könnten unreguliert bleiben und damit Schlupflöcher für pädokriminelles Material bieten. Aus Sicht der Organisation brauchen Kinder in der Schweiz einen vergleichbaren Schutz wie Kinder in der Europäischen Union, wo Hostingdienste bereits verpflichtet sind, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen und Meldeverfahren für Nutzerinnen und Nutzer einzurichten.

Direktorin Regula Bernhard Hug warnt eindringlich vor der Dynamik der digitalen sexualisierten Gewalt: «Pädokriminelles Material im Netz explodiert, das sehen wir auch bei unserer Meldestelle clickandstop.ch. Hinter jedem Bild steht ein Kind. Diesem Kind kann mit einer Meldung geholfen werden. Deshalb macht jede einzelne Meldung einen Unterschied». Damit verbindet Kinderschutz Schweiz den Appell, Verdachtsfälle konsequent zu melden und die gesetzlichen Grundlagen entsprechend nachzuschärfen.

Konkret fordert die Organisation verbindliche Melde- und Sperrpflichten für sämtliche illegalen Inhalte, insbesondere für Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch für ungeeignete Inhalte wie Hassrede, sexuelle Belästigung oder andere Gewaltformen. Zudem sollen Anbieterinnen zu wirksamen Schutzmassnahmen nach dem Prinzip «Safety by Design» und «Privacy by Default» verpflichtet werden, einschliesslich Altersverifizierung, Voreinstellungen zum Schutz der Privatsphäre und erhöhtem Datenschutz für Kinder und Jugendliche. Plattformen müssten regelmässig Risikoanalysen durchführen, um zu prüfen, ob ihre Dienste für sexualisierte Gewalt missbraucht werden könnten, und darauf basierend geeignete Schutzmechanismen ergreifen. Schliesslich verlangt Kinderschutz Schweiz Sanktionen bei fehlenden Schutzmassnahmen, etwa finanzielle Beiträge betroffener Betreiber an einen Fonds für Präventionsmassnahmen, nach Vorbild der EU-Regelungen.

Kinderschutz Schweiz hält fest, dass die Schweiz beim Schutz von Kindern im digitalen Raum nicht hinter der EU zurückbleiben dürfe. Das KomPG müsse daher über die bisherige Vorlage hinausgehen und klare, durchsetzbare Pflichten für alle relevanten Diensteanbieter festschreiben, um Kinder und Jugendliche wirksam vor digitaler sexualisierter Gewalt zu schützen.