Kindesinteresse als Kompass: Netzwerk Kinderrechte Schweiz zieht Bilanz seiner Fachtagung 2025

2. Dez. 2025

Rund 100 Fachpersonen diskutierten in Bern über Bedeutung und Umsetzung des übergeordneten Kindesinteresses in der Schweiz.

Rund 100 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz haben am 21. November 2025 an der zweisprachigen Fachtagung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz teilgenommen. Im Zentrum der Veranstaltung stand das übergeordnete Kindesinteresse, ein Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention, das gemäss Mitteilung im beruflichen Alltag „immer wieder neu ausgehandelt werden muss“. Die Tagung vereinte Perspektiven aus Rechtswissenschaft, Entwicklungspsychologie, Ethik und Kindesvertretung und zeigte, wie anspruchsvoll die strukturelle und interdisziplinäre Bestimmung von Kindeswohl, Kindeswille und Kindesinteresse bleibt.

Dr. Ersilia Gianella-Frieden von der Universität Freiburg erläuterte den juristischen Rahmen und erinnerte daran, dass die Kinderrechtskonvention Kindern erstmals den Status eigenständiger Rechtssubjekte verliehen hat. Sie betonte, dass Art. 3 Abs. 1 KRK als materielles Recht, Prozessgarantie und Auslegungsregel gelte, jedoch in der Schweizer Praxis „nicht durchgehend eingelöst“ werde. Zudem erschwerten kantonale Unterschiede die Umsetzung. Die Referentin hob die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 hervor, welche präzise Kriterien zur Bestimmung des Kindesinteresses vorgibt.

Aus ethischer Sicht zeigte Dr. Jan Schürmann vom Universitätsspital Basel die Vielschichtigkeit des Kindeswohlbegriffs auf. Er wies darauf hin, dass Kindeswohl stets eine Abwägung unterschiedlicher Werte und Interessen einschliesse und der Kindeswille trotz möglicher Beeinflussung ernst zu nehmen sei. Ein autonom gebildeter Wille sei dabei bindend, so die Mitteilung.

Die Entwicklungspsychologin Dr. Annette Cina richtete den Blick auf konkrete Lebensrealitäten von Kindern und erläuterte das Kindswohl-Orientierungskonzept mit Ideal-, Gut-genug- und Minimalniveau. Im Zentrum stünden Grundbedürfnisse wie Sicherheit, verlässliche Beziehungen, Wertschätzung und klare Strukturen. Entscheidend sei die Frage: „Was braucht das Kind?“.

Einen praxisorientierten Einblick gewährte der Kinderanwalt Raffael Sommerhalder-Hegglin. Er unterstrich die Bedeutung der Partizipation und die Notwendigkeit, kindliche Willensäusserungen differenziert zu interpretieren. Trotz komplexer Situationen bleibe auch ein beeinflusster Wille eine zentrale Informationsquelle. In der Schweiz würden jedoch weiterhin zu wenige Kindesvertretungen eingesetzt: 2024 standen über 5000 Fremdplatzierungen lediglich 1020 Verfahrensbeistandschaften gegenüber.

In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass Kindeswohl, Kindeswille und Kindesinteresse eng miteinander verbunden, aber nicht deckungsgleich sind. Das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fürsorge bleibe unvermeidbar und müsse stets sorgfältig ausbalanciert werden. Die Referierenden betonten zudem die Bedeutung kindgerechter Partizipation und die Herausforderung, Entscheidungsprozesse so zu gestalten, dass Kinder erfahren, dass ihre Stimme wirksam ist.

Am Nachmittag vertieften vier Workshops die Themen praxisnah, etwa zu Kindesschutz, Trennung und Scheidung sowie zur Betreuung geflüchteter Kinder. Sie zeigten, wie wichtig die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen und ein konsequent kindzentrierter Ansatz sind. Abschliessend hob die Tagung hervor, dass das übergeordnete Kindesinteresse kein eindeutig definierter Begriff ist, sondern ein Orientierungsrahmen, der Professionalität, Haltung und Weiterentwicklung der Kinderrechte in der Schweiz prägt.

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