Mit Blick auf die kantonale Abstimmung vom 28. September 2025 beziehen die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau und die römisch-katholische Landeskirche Thurgau klar Stellung gegen eine Lockerung des Ruhetagsgesetzes. Der Grosse Rat hatte die entsprechende Gesetzesänderung im Frühjahr mit einer hauchdünnen Mehrheit von 61 zu 60 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage sieht vor, an hohen christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten oder Weihnachten vermehrt Veranstaltungen nicht-religiöser Art zu ermöglichen. Nun liegt der Entscheid bei der Stimmbevölkerung, die darüber befindet, ob solche Anlässe künftig häufiger zugelassen werden sollen, so die Mitteilung.
Die beiden Landeskirchen betonen, hohe Feiertage seien nicht nur kirchliche Tradition, sondern Teil des gesellschaftlichen Jahresrhythmus. Christina Aus der Au, Präsidentin des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau, nennt sie «wertvolle Inseln der Ruhe im Jahreslauf». Sie böten Raum «zur Besinnung, zur Einkehr und zum Zusammensein mit der Familie». Gerade in einer sich beschleunigenden Gesellschaft brauche es Tage, «an denen das Leben bewusst entschleunigt und der Alltag unterbrochen wird», wird sie wörtlich zitiert.
Über kirchliche Kreise hinaus würden diese Tage geschätzt, heisst es weiter. Wer an hohen Feiertagen Konzerte, Sportevents oder Massenveranstaltungen zulasse, nehme den Feiertagen ihre besondere Qualität und verdränge ihren Sinn, wird in der Mitteilung argumentiert. Schrittweise drohten «die letzten Oasen der Ruhe» verloren zu gehen zugunsten eines gesellschaftlichen «Dauerbetriebs». Das geltende Ruhetagsgesetz sichere, dass hohe Feiertage Tage der Stille, Einkehr und des Miteinanders blieben. Eine Aufweichung höhle diese Ordnung aus und schwäche damit das kulturelle Fundament. Werde die besondere Ruhe einmal aufgegeben, sei sie kaum zurückzugewinnen, so die Mitteilung.
Die Kirchenräte anerkennen laut Text, dass begrenzte Ausnahmen – etwa kleinere Anlässe in Innenräumen – praktikabel sein könnten. Eine Ausweitung auf Grossveranstaltungen oder auf den öffentlichen Raum lehnten sie jedoch ab. Eine solche Entwicklung würde den Druck auf die Gemeinden erhöhen und die Feiertagsruhe «Schritt für Schritt aushebeln». Der katholische Kirchenratspräsident Cyrill Bischof erinnert daran, dass die hohen Feiertage «ein Geschenk» seien, «das uns zur Ruhe kommen lässt und uns an das Wesentliche im Leben erinnert: an den Glauben, die Familie und die Gemeinschaft». Wer diese Tage «kommerzialisiert, zerstört ein Stück unserer Kultur». Entsprechend klar fällt das Fazit aus: «Deshalb sagen wir Nein zur Aufweichung des Ruhetagsgesetzes.»
Die Positionierung der beiden Thurgauer Landeskirchen im Vorfeld der Abstimmung ist damit unmissverständlich: Sie plädieren für den Schutz von Ruheinseln, die nach ihrem Verständnis über religiöse Belange hinaus eine gesellschaftliche Aufgabe erfüllen – als bewusst entschleunigte Zeitfenster für Familien, Gemeinschaft und kulturelle Identität.
