Klimaseniorinnen reagieren auf Klima-Aktionsbericht der Schweiz

28. Jan. 2025

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). An seiner Sitzung vom 4. bis 6. März 2025 ist das Urteil im Fall der KlimaSeniorinnen Schweiz traktandiert. Die KlimaSeniorinnen sowie eine breite Koalition von Nichtregierungsorganisationen haben nun zuhanden des Ministerkomitees je eine Stellungnahme eingereicht und reagieren darin auf den Aktionsbericht der Schweiz.

Das Ministerkomitee überwacht, ob und wie die vom EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen behoben werden, so die Klimaseniorinnen in einer Medienmitteilung. Es prüfe dafür die Berichterstattung der betroffenen Staaten und berücksichtige bei seiner Beurteilung auch Stellungnahmen der verletzten Partei, zivilgesellschaftlicher Organisationen und nationaler Menschenrechtseinrichtungen. Im Oktober 2024 habe die Schweiz dem Ministerkomitee Bericht erstattet. Darin beantragte die Schweiz die Schliessung des Falls, so die Mitteilung.

Das Rechtsteam der KlimaSeniorinnen Schweiz sowie eine breite Koalition von 33 Nichtregierungsorganisationen hätten in der Folge den Aktionsbericht der Schweiz analysiert und dazu beim Ministerkomitee Stellung genommen, heisst es weiter.

Sowohl die KlimaSeniorinnen als auch die NGO-Koalition weisen demnach darauf hin, dass die Schweiz die vom EGMR festgestellte Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bislang nicht behoben habe. In ihrem Aktionsbericht stütze sich die Schweiz auf Argumente, die der EGMR in seiner Entscheidung bereits zurückgewiesen habe, so die Mitteilung.

Auch die nach dem Urteil erfolgten Gesetzesanpassungen seien nicht ausreichend, um die Anforderungen an einen menschenrechtskonformen Klimaschutz zu erfüllen. Entsprechend ersuchten die KlimaSeniorinnen und die NGO-Koalition das Ministerkomitee, die Schweiz dazu aufzufordern, den Anforderungen des Klima-Urteils umgehend nachzukommen.

Dazu gehöre die zeitnahe Bestimmung des Schweizer CO2-Budgets, welches übereinstimme mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1.5°C zu begrenzen. Weiter eine entsprechende Anpassung der Schweizer Klimaziele. Die Schweiz behaupte, dass eine Berechnung des CO2-Budgets mangels einer international vereinbarten Methodik nicht möglich sei, so die Mitteilung. Doch habe der EGMR dieses Argument bereits in seinem Urteil abgelehnt und festgestellt, dass es möglich sei, das nationale CO2-Budget zu bestimmen.