Koalition gegen Lohndiskriminierung fordert Nachbesserungen beim Gleichstellungsgesetz

8. Juli 2025

Fünf Jahre nach Einführung der Lohnanalysepflicht in der Schweiz zieht Travail.Suisse eine ernüchternde Bilanz und verlangt schärfere gesetzliche Vorgaben.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Pflicht für grössere Unternehmen, Lohnanalysen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern durchzuführen, zieht die «Koalition gegen Lohndiskriminierung», ein Zusammenschluss von über 50 Organisationen und Persönlichkeiten, eine ernüchternde Bilanz. Gemäss einer Mitteilung von Travail.Suisse weist das Gleichstellungsgesetz (GlG) in seiner derzeitigen Form erhebliche Mängel auf. So fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Koalition in Bern unter anderem die Einführung wirksamer Kontrollen und Sanktionen, die Abschaffung der sogenannten Sunset-Klausel sowie eine grössere Transparenz bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Lohnanalysen.

Trotz der 2020 eingeführten Lohnanalysepflicht für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden liegt der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern laut den neuesten Statistiken immer noch bei 16 Prozent. Besonders alarmierend sei, dass der unerklärte Teil dieser Differenz, der als direkte Lohndiskriminierung gilt, weiter gestiegen sei und mittlerweile 48 Prozent der festgestellten Unterschiede ausmache, heisst es in der Mitteilung. Für Frauen bedeute dies durchschnittlich rund 8’000 Franken weniger Lohn pro Jahr – allein aufgrund ihres Geschlechts. Auch der Bundesrat hatte in einer Zwischenbilanz im März festgehalten, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung von Lohnanalysen nicht nachkomme. Damit habe die letzte Revision des Gleichstellungsgesetzes in doppelter Hinsicht versagt, so die Koalition.

Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse und Nationalrätin der GRÜNEN, kritisiert insbesondere die derzeitige Regelung, wonach Unternehmen nach einer einmalig bestandenen Analyse von weiteren Prüfungen befreit seien. Einem Unternehmen einen Freibrief zu erteilen, nur weil es einmal nachgewiesen habe, dass es das Gesetz eingehalten habe, öffne Missbrauch Tür und Tor, so Porchet. Auch Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, fordert verbindliche Massnahmen. Es sei an der Zeit, dass Arbeitgeber nicht länger ungestraft davonkommen – jetzt brauche es spürbare Sanktionen.

Für Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin von Alliance F und Nationalrätin der GLP, müsse die Sunset-Klausel abgeschafft werden, die die Verpflichtung zur Lohnanalyse auf das Jahr 2032 begrenze. «Ein Gesetz, das die Lohngleichheit zum Ziel hat, muss messbare und nachhaltige Effekte erzielen. Die Verpflichtungen dürfen nicht zeitlich begrenzt sein», so Bertschy. Flavia Wasserfallen, Nationalrätin der SP, plädiert zudem dafür, die Pflicht zur Lohnanalyse auch auf kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden auszuweiten, da die derzeitige Regelung nur weniger als ein Prozent der Unternehmen und weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmenden erfasse.

Kritik kommt auch von Myriam Heidelberger-Kaufmann, Co-Präsidentin von BPW Switzerland. Sie bemängelt, dass Firmen, die Lohndiskriminierung feststellen, nicht verpflichtet seien, Massnahmen zu ergreifen: «Lohnungleichheit, die nicht begründet werden kann, ist gesetzeswidrig und muss beseitigt werden. Ohne die Verpflichtung, vor der nächsten Analyse Massnahmen zu ergreifen, kann es jedoch noch lange dauern, bis das Gesetz messbare Effekte erzielt.» Cindy Da Costa Tavares vom Schweizer Berufsverband des Pflegefachpersonals SBK wies zudem auf fehlende klare Richtlinien zur Kommunikation der Analyseergebnisse hin, was die Transparenz für die Mitarbeitenden erheblich erschwere.

Auch Yvonne Feri, Präsidentin von femmes protestantes und Präsidentin der Gewerkschaft Syna, spricht sich für verstärkte Kontrollen aus: «Es geht um die Einhaltung des Rechts und der gesetzlichen Verpflichtungen. Niemand käme auf die Idee, auf Radarfallen auf Autobahnen zu verzichten, um die Einhaltung von Geschwindigkeitsgrenzen zu kontrollieren. Das Gleiche gilt für die Lohngleichheit: Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes sind unerlässlich.»

Die Präsidentin der EVP Frauen, Melanie Beutler-Hohenberger, appellierte schliesslich an das Parlament, die eingereichten Vorstösse für eine Gesetzesrevision über die Parteigrenzen hinweg zu unterstützen. «Wenn wir uns zusammenschliessen, können wir bei der Lohngleichheit endlich vorwärts machen. Dies ist im Interesse der Frauen, der Wirtschaft und der Gesellschaft», so Beutler-Hohenberger.

Die «Koalition gegen Lohndiskriminierung» kündigte an, bis Ende 2027 einen eigenen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vorzulegen. Anlass für die Bilanz war der fünfte Jahrestag der Einführung der Lohnanalysepflicht am 1. Juli 2020, den die Koalition symbolisch mit einer grossen Geburtstagstorte in Bern beging – allerdings, wie es in der Mitteilung heisst, «eine Torte mit vielen fehlenden Stücken», die für die bestehenden Mängel im Gesetz stehe.