Kinderzulagen sollen künftig mindestens 250 Franken und Ausbildungszulagen mindestens 300 Franken betragen. Um den Kaufkraftverlust der Familien aufzufangen, gibt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) grünes Licht zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage, so die Kommission in einer Medienmitteilung.
Die Kommission gibt einer entsprechenden Initiative Folge, die verlangt, die Mindestbeträge der monatlichen Familienzulagen im Vergleich zu heute um 50 Franken zu erhöhen, womit sich die Kinderzulage künftig auf mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage mindestens auf 300 Franken belaufen. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur einige Kantone Familienzulagen von 250 Franken oder mehr ausrichten. Das Anheben der Mindestsätze führt gemäss Angaben der Verwaltung zu Mehrkosten von voraussichtlich 563 Millionen Franken, welche entsprechend höhere Arbeitgeberbeiträge bedingen würden, so die Kommission.
Mit der Anpassung will die Kommission laut Mitteilung dem Kaufkraftverlust entgegenwirken, mit dem Familien aufgrund der Teuerung sowie steigender Krankenkassenprämien und Mietzinsen konfrontiert seien. Sie wolle insbesondere verhindern, dass Familien aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichteten.
Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, die Familienzulagen auf Anfang 2025 an die Preisentwicklung anzupassen. Die Kommission stellt fest, dass die Familienzulagen – anders als die AHV-Renten – nur an die Preisentwicklung und nicht auch an die Lohnentwicklung angepasst werden, so die Mitteilung weiter. Zudem handele es sich um die erste Erhöhung der Mindestbeträge seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes 2009. Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung sei aus Sicht der Kommission ungenügend.