Kommission sieht magelnde Berücksichtigung der Kindesinteressen bei zwangsweisen Rückführungen

10. Jul 2024

Das übergeordnete Kindesinteresse wird im Rahmen von zwangsweisen Rückführungen teilweise ausser Acht gelassen, so die Nationale Kommission zur Verhütung zur Folter in ihrem aktuellen Bericht.

Man komme zum Schluss, dass sich die Vollzugsbehörden sichtlich um das Wohlergehen von Kindern, insbesondere von Kleinkindern, bemühten, so die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in ihrem Bericht. Trotzdem bestehe die Gefahr, dass die nach der UNO-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigenden Kindesinteressen bei der Planung und Durchführung zwangsweiser Rückführungen vernachlässigt würden.

Die Kommission stuft insbesondere die beobachteten Zwangsmassnahmen gegenüber Kindern als potentiell traumatisierend und unter Umständen als Gefährdung des übergeordneten Kindesinteresses ein, Zwangsmassnahmen gegenüber schwangeren und stillenden Frauen erachtet sie als erniedrigend und unmenschlich, so eine Medienmitteilung zum Bericht.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission die Fesselungen von Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder, gestaffelte Ausschaffungen sowie die Trennung von Familien während einer zwangsweisen Rückführung, die Anhaltungen von Familien während der Nacht und den Beizug von Kindern für Übersetzungen zwischen den Vollzugsbehörden und ihren Eltern.

Die Kommission erachte es als notwendig, die polizeilichen Begleitpersonen bezüglich der besonderen Rechte von Familien und Kindern im Rahmen einer zwangsweisen Rückführung sowie deren spezifischen Bedürfnisse zu schulen.

Obwohl der Umgang mit den von einer Rückführung betroffenen Personen insgesamt professionell und respektvoll gewesen sei, erachte die Kommission die wiederholte präventive Anwendung von Zwangsmassnahmen insbesondere während der Zuführung sowie den Wartezeiten am Flughafen als unverhältnismässig.

In ihrem Bericht betont sie die Notwendigkeit, Fesselungen nur in Situationen anzuwenden, in welchen Personen ihre eigene Sicherheit oder jene anderer unmittelbar gefährden. Verschiedene Praktiken, die die Kommission bereits früher als kritisch oder unangemessen erachtet hat, hat sie von Januar bis Dezember 2023 erneut beobachtet.