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Kommission unterstützt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Ausgesteuerte über 60 sollen Überbrückungsleistungen erhalten, so die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Allerdings will sie strengere Kriterien als der Bundesrat.
Ältere Arbeitslose, die nach dem 60. Lebensjahr ausgesteuert werden, sollen nicht zum Bezug von Sozialhilfe und zum Aufbrauchen ihres Pensionskassenkapitals gedrängt werden, so die Sozialkommission in einer Medienmitteilung. Sie hat ein entsprechendes Bundesgesetz angenommen.
Bezüger müssen mindestens 20 Jahre in der AHV versichert sein und innerhalb der letzten 15 Jahre vor der Aussteuerung während 10 Jahren mindestens 21330 Franken pro Jahr verdient haben, so die Kommission. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 100000 Franken Vermögen haben, Ehepaare nicht mehr als das Doppelte. Die Bezüger müssen zudem jährlich ihre Integrationsbemühungen in den Arbeitsmarkt vorweisen.
Die Kommission möchte die Leistungen wie der Bundesrat auf 58350 Franken für Alleinstehende und 87525 Franken für Ehepaare beschränken. In Abweichung zum Bundesrat beschloss die Kommission laut Mitteilung hingegen, Überbrückungsleistungen nicht von der Steuer zu befreien.