Lohnunterschiede: Arbeitnehmendenverband fordert Abschaffung der Toleranzschwelle

27. Juni 2023

Unternehmen können bei der Analyse von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern eine Toleranzschwelle von 5 Prozent anwenden. Diese sei jedoch rechtlich nicht verankert und müsse abgeschafft werden, so der Verband.

Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien die Legitimität der Toleranzschwelle von 5 Prozent überprüft, so der Arbeitnehmendenverband Travail Suisse in einer Medienmitteilung.

Bei Lohnanalysen, welche die Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern in den Unternehmen messen, werde diese Schwelle häufig ins Feld geführt, um eine Lohndiskriminierung unter 5 Prozent als akzeptabel zu beurteilen. Dabei bestehe hierfür keinerlei Grundlage in einem Rechtstext oder einer Verordnung, so die Mitteilung. Auch sei das vom Bund zur Verfügung gestellte Analyse-Tool stetig verbessert worden und liefere heute kaum mehr verfälschte Resultate.

Die Studie hält laut Mitteilung fest, dass aufgrund der angewandten Toleranzschwelle nur die gravierendsten Fälle von Lohndiskriminierung festgestellt würden und der Sensibilisierungseffekt erheblich gemindert werde. Sie komme deshalb zum Schluss, dass die Toleranzschwelle auf 2,5 Prozent halbiert werden solle.

Die Toleranzschwelle führe dazu, dass die Lohnanalysen zu einer Alibiübung verkommen, kritisiert Travail Suisse in der Mitteilung die Studie. Unternehmen, die diskriminierende Löhne bezahlten, müssten heute weder Gegenmassnahmen ergreifen, noch hätten sie Sanktionen zu befürchten.

Vor diesem Hintergrund sei die Toleranzschwelle umso unverständlicher. Dabei gelte es zu bedenken, dass die Lohnanalysen immer die durchschnittliche Lohndiskriminierung in einem Betrieb messe, die effektive Lohndiskriminierung zwischen einzelnen Arbeitnehmenden dürfte in vielen Fällen deutlich höher liegen, so die Mitteilung.