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Maskenpflicht: Organisation warnt vor Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen

Jul 6, 2020 | Aktuelles - Corona, Archiv, Behinderung

Im öffentlichen Verkehr gilt Maskenpflicht, um die Corona-Ausbreitung zu verhindern. Ein Teil der Menschen mit Behinderungen ist von der Pflicht befreit. Der Behindertenverband Inclusion Handicap fordert dazu auf, Stigmatisierungen vorzubeugen. Im Zweifelsfall helfe vorurteilsloses Nachfragen.

Ein Teil der Bevölkerung ist von der Maskenpflicht befreit. Dies sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung.

Dies gelte für einen Teil der Menschen mit Behinderungen, wenn diese zum Beispiel die Masken nicht selbständig an- und abziehen können. Dazu gehörten Personen mit Tetraplegie oder gewissen Muskelkrankheiten. Eine Maske könne ausserdem bei einem akuten Krampfanfall, zum Beispiel der Epilepsie, oder bei Atemwegserkrankungen das Erstickungsrisiko erhöhen.

Für Passagiere mit Autismus könne eine Maske Stress und Panik auslösen, der zu einem sogenannten Meltdown führen könne. Für viele sei das Maskentragen eine zu grosse sensorische Herausforderung. Viele Personen mit einer Hörbehinderung seien schliesslich für die Kommunikation darauf angewiesen, die Lippen des Gegenübers zu lesen.

Es gebe vielfältige Gründe, weshalb einige Menschen mit Behinderungen keine Maske tragen, so der Verband. Die ÖV-Nutzerinnen und Nutzer sowie die Transportunternehmen seien aufgerufen, diesen Umständen Rechnung zu tragen und einer Stigmatisierung vorzubeugen.

Oftmals seien Behinderungen nicht auf den ersten Blick sichtbar. Betroffene hätten gute Gründe, weshalb sie keine Masken trügen und dies auch nicht müssten. Im Zweifelsfalle hilft vorurteilsloses Nachfragen, so die Mitteilung.