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Menschen mit Beeinträchtigungen mit Lebensqualität am Arbeitsplatz weniger zufrieden
72 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen nehmen am Arbeitsmarkt teil. Sie sind jedoch weniger zufrieden mit ihrer Arbeit als Personen ohne Beeinträchtigungen und erfahren öfters Gewalt und Diskriminierung, teilt das Bundesamt für Statistik BFS mit.
Diese Zahlen beruhen auf einer Statistik des BFS zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember, wie das Bundesamt mitteilt. Demnach stehen den 72 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt 87 Prozent der Menschen ohne Behinderungen und 47 Prozent bei stark eingeschränkten Personen gegenüber.
Der Anteil der Erwerbstätigen, die sowohl mit ihrem Erwerbseinkommen als auch mit den Arbeitsbedingungen und dem Arbeitsklima zufrieden sind, ist bei Personen mit Behinderungen mit 67 Prozent tiefer als bei jenen ohne Behinderungen mit 81 Prozent. Bei stark eingeschränkten Personen sind es 57 Prozent.
Frauen mit Behinderungen sind mit ihren Arbeitsbedingungen mit 70 Prozent zufriedener als Männer mit Behinderungen mit 64 Prozent. Bei der Bevölkerung ohne Behinderungen ist kein signifikanter Unterschied nach Geschlecht festzustellen, so das BFS.
Menschen mit Behinderungen sind insbesondere in Bezug auf das Erwerbseinkommen (Mittelwert 6,7 gegenüber 7,4 auf einer Skala von 0 bis 10) und die Arbeitsbedingungen (7,7 gegenüber 8,0) weniger zufrieden. Zudem geben sie vermehrt an, nach der Arbeit erschöpft zu sein (4,5 gegenüber 5,4). Folglich haben sie weniger Energie, um ihren Freizeitbeschäftigungen nachzugehen und ihre Pflichten im Privatleben wahrzunehmen.
Menschen mit Behinderungen sind am Arbeitsplatz häufiger Gewalt oder Diskriminierung ausgesetzt, lautet eine weitere Beobachtung des Bundesamtes. 2017 gaben demnach 4 Prozent an, bei der Arbeit aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert worden zu sein. Bei stark eingeschränkten Personen beläuft sich dieser Anteil auf 12 Prozent.
26 Prozent aller Beschäftigten mit Behinderungen berichteten, in den letzten zwölf Monaten vor der Erhebung mindestens eine der neun abgefragten Formen von Benachteiligung oder Gewalt (Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung, verbale oder körperliche Gewalt, Drohungen, Einschüchterung, Mobbing oder sexuelle Belästigung) erfahren zu haben. Bei den Personen ohne Behinderung belief sich dieser Anteil auf 18 Prozent.