Menschenrechtssituation in der Schweiz “kritisch begutachtet”

3. Feb 2023

In der Schweiz gibt es beim Menschenrechtsschutz weiterhin Lücken, so die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in einer Medienmitteilung.

Die Menschenrechtssituation in der Schweiz sei vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen kritisch begutachtet worden, so die Mitteilung. In der Schweiz gebe es beim Menschenrechtsschutz weiterhin Lücken.

So stünden im Bereich Asyl- und Migrationsrecht die Einschätzungen der offiziellen Schweiz in krassem Gegensatz zur Notwendigkeit von dringenden Verbesserungen im Menschenrechtsschutz, so die NGO-Plattform, die einige Forderungen des UNO-Menschenrechtsrates aufnimmt.

So müsse die 2023 entstehende Nationale Menschenrechtsinstitution im Gegensatz zum beschlossenen Budget genügend Ressourcen erhalten und ein breiteres Mandat haben. Weiter sei zum Schutz vor Diskriminierung ein übergreifendes allgemeines Gesetz notwendig. Für die Untersuchung von Polizeigewalt seien unabhängige Beschwerdestellen zu schaffen.

Zur Gleichstellung der Geschlechter seien grosse Lücken zu schliessen, so die Mitteilung weiter, etwa bei der Lohndiskriminierung, der Kinderbetreuung oder dem Schutz vor sexualisierter Gewalt. Menschen mit Behinderungen müssten auf allen Ebenen zu ihrem vollen Recht kommen, insbesondere auch im Bereich der inklusiven Bildung.

Im Kampf gegen Rassismus seien grosse Anstrengungen zu unternehmen, etwa durch ein Verbot von Racial Profiling und gegen Hassrede. Insgesamt seien die oft missachteten Rechte von Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geflüchteten systematisch zu stärken.

Weiter seien wirksamere Schranken gegen die Diskriminierung von Kindern aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität und gegen Gewalt und Körperstrafen gegenüber Kindern nötig.

Schliesslich müsse die Klimapolitik auch aus Gründen des Menschenrechtsschutzes deutlich gestärkt und verschärft werden, der Schutz der Rechte auf freie Meinungsäusserung, friedliche Versammlung und Vereinigung für alle sei zu stärken und der Tatbestand der Folter müsse explizit in das schweizerische Strafrecht aufgenommen werden, so die Mitteilung.