Migrationskommission empfiehlt Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine

1. Mrz 2022

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM sieht die Schweiz in der Verantwortung, sich an der Bewältigung der grossen Fluchtbewegungen und der humanitären Krise im Ukraine-Krieg zu beteiligen. Sie empfiehlt dem Bundesrat deshalb die Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine über die Gewährung des Schutzstatus S.

Aufgrund des Krieges sei bereits eine erhebliche Anzahl Menschen aus der Ukraine auf der Flucht, so die Migrationskommission in einer Medienmitteilung.

Die UNO rechne aktuell mit vier Millionen Flüchtenden, die bald Schutz suchen könnten, in den Nachbarländern und darüber hinaus. Auch die Schweiz sei bereits jetzt das Ziel von Fluchtbewegungen, so reisten bereits vermehrt ukrainische Staatsangehörige aufgrund der Befreiung der Visapflicht seit 2017 in die Schweiz ein – wenn auch noch in viel geringerem Ausmass als in die Länder, die direkt an die Ukraine angrenzten.

Es werde eine weitere starke Zunahme von Fluchtbewegungen aus der Ukraine erwartet. Nachdem die Nachbarländer der Ukraine bereits erhebliche Aufnahmekapazitäten gemeldet hätten, werde der Bedarf nach einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge und nach einer solidarischen Aufnahme von Geflüchteten immer deutlicher.

Vor diesem Hintergrund stelle die Migrationskommission fest, dass es einer schnellen und grosszügigen Regelung der Aufnahme von flüchtenden ukrainischen Menschen in der Schweiz bedürfe.

Mit Blick auf die Ukraine sieht die Eidgenössische Migrationskommission EKM die Voraussetzungen für die rasche Anwendung des Schutzstatus S gegeben, der eine kollektive Aufnahme und ein Aufenthaltsrecht auf Zusehen hin gewährt.

Der Schutzstatus S sei in der gegenwärtigen Krise sehr gut geeignet, schnell und pragmatisch der flüchtenden Zivilbevölkerung für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz ohne Asylverfahren zu gewähren. Wichtig sei aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM, dass die dazugehörigen Regelungen flexibel gehandhabt würden. So solle eine sofortige und grosszügige Familienzusammenführung ermöglicht werden und mit einem raschen Zugang zum Arbeitsmarkt noch vor der üblichen Frist von 3 Monaten Flexibilität gezeigt werden.