Nationlaratskommission will Ausnahmen bei Lohngleichheitsanalysen abschaffen

5. Feb. 2026

Die zuständige Nationalratskommission unterstützt einen Vorstoss, der regelmässige Lohngleichheitsanalysen ohne Ausnahmen vorsieht.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat einem parlamentarischen Vorstoss zugestimmt, der die Abschaffung von Ausnahmen bei der Pflicht zur Wiederholung von Lohngleichheitsanalysen fordert. Damit sendet die Kommission nach Einschätzung von Travail.Suisse ein deutliches Signal an die Schwesterkommission des Ständerats (WBK-S), die sich Mitte Februar mit mehreren Vorstössen zur Lohngleichheit befassen wird. Die Entscheidung wird von der Arbeitnehmerdachorganisation als wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit gewertet.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Lohngleichheit zu analysieren und diese Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht jedoch bislang eine Ausnahme vor: Ergibt die Analyse, dass Lohngleichheit eingehalten wird, entfällt die Pflicht zur erneuten Überprüfung. Gemäss Mitteilung ist diese Regelung problematisch, da weder in der Bundesverfassung noch im Gleichstellungsgesetz klar definiert ist, wann Lohngleichheit als erreicht gilt. Es fehlen sowohl Schwellenwerte als auch verbindliche Zielvorgaben.

Die parlamentarische Initiative von Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, setzt genau an diesem Punkt an. Sie verlangt, dass die Ausnahme aus dem Gesetz gestrichen wird und alle betroffenen Unternehmen ihre Lohngleichheitsanalyse unabhängig vom Ergebnis früherer Prüfungen regelmässig erneuern müssen. Die WBK-N hat dieser Forderung zugestimmt und empfiehlt, den entsprechenden Absatz im Gleichstellungsgesetz zu streichen. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse, spricht von einem erfreulichen Entscheid und betont, dass die bisherigen Kriterien der Ausnahmeregelung unklar und in ihrer Auslegung problematisch seien.

Travail.Suisse verweist zudem auf die hohe Dynamik des Arbeitsmarktes. Jährlich wechsle rund ein Sechstel der Arbeitnehmenden die Stelle, was regelmässige Analysen zu einem zentralen Bestandteil moderner Personalpolitik mache. Vor diesem Hintergrund fordert der Dachverband die WBK-S nachdrücklich auf, dem Entscheid der Nationalratskommission zu folgen. Die Ständeratskommission wird sich im Februar auch mit weiteren Vorstössen zur Lohngleichheit befassen, darunter mit der Abschaffung der sogenannten Sunset-Klausel, welche die Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen im Jahr 2032 automatisch auslaufen lassen würde. Angesichts der gemäss Mitteilung enttäuschenden Ergebnisse einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Zwischenbilanz zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes sei es notwendig, die regelmässigen Lohnanalysen dauerhaft gesetzlich zu verankern.