Bereits seit 30 Jahren gibt es ein mit dem Bund partnerschaftlich geregeltes Angebot für die seelsorgliche Beratung und Begleitung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen, so die EKS in einer Mitteilung. Das Arbeitsumfeld der Seelsorge habe sich generell und besonders mit der Neustrukturierung des Asylbereichs 2019 stark verändert.
Deshalb haben das SEM, die drei Landeskirchen und der Verband Schweizerischer jüdischer Fürsorgen (VSJF) 2022 den Entschluss gefasst, die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 den heutigen Anforderungen anzupassen. In Ergänzung dazu haben die Religionsgemeinschaften auch die zweite Grundlage, das Leitbild für die seelsorgliche Tätigkeit aus dem Jahr 2009, überarbeitet, so die Mitteilung weiter.
Die Revision dieser beiden Dokumente habe gleichzeitig die Gelegenheit geboten, die in der Praxis bereits früher angelaufene Integration der muslimischen Seelsorge nun auch formell nachzuvollziehen. Auf Seiten der Religionsgemeinschaften beteiligte sich laut Mitteilung neben der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), dem VSJF und der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) daher auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) von Beginn weg am Revisionsprozess.
Am 6. November 2024 wurden die Neuauflage der Rahmenvereinbarung und die neuen Leitlinien für die Seelsorge von den Religionsgemeinschaften und dem SEM in Wabern bei Bern unterzeichnet. Die Seelsorge leiste einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Würde der Asylsuchenden, wird EKS-Präsidentin Rita Famos zitiert. Es sei gemeinsamer Auftrag, diese Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion zu begleiten.
Die Präsenz der Seelsorgenden sei ein wichtiges Element für einen friedlicheren Betrieb in den Bundesasylzentren, so Christiane Schraner Burgener laut Mitteilung. Seelsorge helfe, die schmerzhaften Wunden dramatischer Migrationswege zu heilen.