Am 27. Mai 2025 hat ein Komitee aus Politikerinnen und Politikern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft der Bundeskanzlei 287’164 beglaubigte Unterschriften überreicht. Die nötigen Signaturen kamen innert weniger Wochen zusammen: Mehr als 10’000 Freiwillige organisierten im Januar über 1’000 Standaktionen, sodass bereits nach 14 Tagen 183’661 Stimmberechtigte unterschrieben hatten.
Die am 7. Januar 2025 lancierte Konzernverantwortungsinitiative verpflichtet multinationale Unternehmen wie Glencore, ihre Geschäfte an verbindliche Menschenrechts- und Umweltstandards zu knüpfen. «Die Schweiz darf nicht das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung werden», erklärt Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt; wer Böden vergifte oder Landstriche zerstöre, solle geradestehen, so die Mitteilung. Das schnelle Zustandekommen des Begehrens belege die grosse Unterstützung in der Bevölkerung.
Bereits 2020 war ein erstes Volksbegehren am Ständemehr gescheitert. Inzwischen haben jedoch Deutschland, Norwegen und weitere Staaten verbindliche Regeln eingeführt, und die EU verabschiedete im Frühling 2024 ihre Richtlinie zu Sorgfaltspflichten. Weil Bern seine Zusage, «international abgestimmt» vorzugehen, bislang nicht eingelöst habe, riskiere die Schweiz, ohne neue Vorgaben allein dazustehen. «Mit der Initiative fordern wir ein harmonisiertes Konzernverantwortungsgesetz, schaffen Rechtssicherheit und schützen die grosse Mehrheit anständig wirtschaftender Schweizer Unternehmen», betont Komiteemitglied Lorenz Hess.
Die Mitteilung illustriert den Handlungsbedarf mit konkreten Fällen: Eine Glencore-Mine verseuche in Peru Landstriche, der Genfer Metallhändler IXM habe in Namibia 300’000 Tonnen toxischer Rückstände hinterlassen, und die Louis Dreyfus Company habe Zucker von Plantagen in Indien gehandelt, auf denen Arbeiterinnen zu Gebärmutterentfernungen gedrängt würden. Die Initiative wolle solchen Praktiken «einen Riegel schieben».
Nach der Einreichung prüft die Bundeskanzlei die formelle Gültigkeit des Volksbegehrens. Anschliessend verfasst der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament, das über einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag beziehungsweise die unveränderte Vorlage an die Urne entscheidet. Ohne Gegenvorschlag dürfte die Stimmbevölkerung dann darüber abstimmen, ob Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig für Menschenrechts- und Umweltschäden im Ausland haften müssen.