Die weibliche Genitalbeschneidung ist eine grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht, auch wenn sie im Ausland vorgenommen wurde, so Caritas Schweiz in einer Mitteilung.
Nun legen laut Caritas das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration erstmals ein offizielles Dokument vor, das explizit auf die Strafbarkeit von Female Genital Mutilation/Cutting hinweist. Der Schutzbrief beinhaltet demnach zudem praktische Handlungsanweisungen im Verdachtsfall und führt Hilfsangebote für betroffene Mädchen und Frauen auf.
Als Mitglied der Trägerschaft des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz habe Caritas Schweiz schon lange einen solchen Schutzbrief gefordert, wie ihn beispielsweise Deutschland oder die Niederlande bereits kennen. Er sei ein wichtiges Präventionsinstrument gegen die weibliche Genitalbeschneidung.
Beschneidungen würden praktisch nie in der Schweiz vorgenommen, häufiger sei hingegen eine Gefährdung bei einer Reise in das Heimatland. Oftmals übten dort Familienangehörige Druck aus. Viele Verwandte und Bekannte von bedrohten Mädchen seien sich nicht bewusst, dass weibliche Genitalbeschneidung in der Schweiz verboten sei und auch dann juristisch verfolgt werden könne, wenn sie im Ausland begangen würde.
Der Schutzbrief ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja verfasst. Mit seinen zwölf Seiten ist das Dokument laut Caritas bewusst so konzipiert, dass es leicht im Reisepass mitgeführt werden kann.
Der Schutzbrief richtet sich laut Mitteilung des Weiteren an Fachpersonen wie Sozialarbeitende, Lehrpersonen oder medizinische Fachpersonen. Sie könnten ihn beispielsweise vor einer bevorstehenden Auslandsreise in der Beratung oder als ergänzende Massnahme zur Information bei einer möglichen Gefährdung einsetzen.