Das Arbeitslosengeld sei bei Weitem nicht in allen Fällen existenzsichernd, so Caritas Schweiz in einer Medienmitteilung. 80 Prozent des früheren Einkommens reichten nicht zum Leben, wenn jemand vorher in einer Tieflohnstelle oder Teilzeit gearbeitet habe, zum Beispiel um Kinder oder kranke Angehörige pflegen zu können.
Rund zehn Prozent aller Erwerbstätigen arbeiteten zudem in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen wie etwa Arbeit auf Abruf, so die Mitteilung weiter. Sie seien sowohl gegen Erwerbsausfall wie auch hinsichtlich der Altersvorsorge ungenügend abgesichert. Eine weitere Schwachstelle bestehe bei Selbstständigen mit tiefem Einkommen. Sie seien häufig nicht gegen Krankheit und Unfall versichert, weil dies nicht obligatorisch sei und die Prämien sehr hoch seien.
Wenn Leistungen aus den Sozialversicherungen fehlten, nicht ausreichten oder wie bei der Arbeitslosenversicherung nach einer gewissen Zeit ausliefen, bleibe den Betroffenen meist nur der Gang zum Sozialamt. Allerdings sei die Sozialhilfe zu tief angesetzt, um über längere Zeit den minimalen Lebensunterhalt zu decken, so Caritas. Zudem verzichteten viele Betroffene auf die Sozialhilfe, weil sie sich schämetn oder weil sie befürchten müssen, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.
Es mache keinen Sinn, dass die materielle Sicherung in der Schweiz unterschiedlich hoch sei und vom Unterstützungsgrund oder dem Aufenthaltsstatus abhänge, so die Mitteilung. Es wäre wirkungsvoller, eine würdige und ausreichende Existenzsicherung für alle Menschen unabhängig von ihrer Problemlage einzuführen.
Caritas Schweiz schlägt Ergänzungsleistungen für alle vor, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reiche. Das Vorbild dafür seien die heutigen Ergänzungsleistungen bei AHV und IV, aber auch Familienergänzungsleistungen der Kantone Waadt, Genf, Solothurn und Tessin. Dabei solle eine einzige Institution nicht nur die finanziellen Leistungen, sondern auch die Beratung und Begleitung anbieten.