NKVF fordert besseren Schutz psychisch erkrankter Menschen bei Ausschaffungen

8. Juli 2026

Die NKVF sieht bei zwangsweisen Rückführungen psychisch erkrankter Menschen erhebliche menschenrechtliche Defizite und verlangt verbindliche Verbesserungen.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) fordert einen besseren Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. In ihrem Jahresbericht zum ausländerrechtlichen Vollzugsmonitoring 2025 kommt die Kommission zum Schluss, dass insbesondere bei der medizinischen Beurteilung der Transportfähigkeit, beim Einsatz von Zwangsmassnahmen sowie bei der medizinischen Versorgung vor und nach der Rückführung erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Im Berichtszeitraum begleitete die NKVF 46 Sonderflüge der Vollzugsstufe 4 sowie elf zwangsweise Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3. Insgesamt beobachtete sie die Rückführung von 295 Personen auf Sonderflügen, darunter 35 Familien mit 77 Kindern. Ein besonderer Schwerpunkt des Berichts gilt Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren besondere Verletzlichkeit nach Auffassung der Kommission im bisherigen Vollzug nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Nach Einschätzung der NKVF erfolgt die Beurteilung der Transportfähigkeit derzeit grundsätzlich auf Grundlage von Akten. Dabei seien die zugrunde liegenden medizinischen Informationen teilweise unvollständig oder nicht mehr aktuell. Zudem fehlten klare Kriterien für die Beurteilung psychischer Erkrankungen. Die Kommission empfiehlt deshalb, verbindliche Kriterien für die Transportfähigkeit zu entwickeln und bei Veränderungen des Gesundheitszustands eine erneute medizinische Beurteilung vorzunehmen, so die Meldung.

Kritisch beurteilt die NKVF auch Rückführungen von Menschen aus stationären psychiatrischen Einrichtungen. Solche Ausschaffungen könnten laufende Behandlungen abrupt unterbrechen und erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen. Die Kommission empfiehlt deshalb, auf zwangsweise Rückführungen von Personen in stationärer psychiatrischer Behandlung sowie von Menschen zu verzichten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung ihr Verhalten nicht willentlich steuern können und bei denen deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Zwangsmassnahmen erforderlich würden.

Weitere Defizite sieht die NKVF bei der medizinischen Betreuung während des Vollzugs. Nach ihren Feststellungen seien medizinische Begleitungen ab der Anhaltung, die Bereitstellung notwendiger Medikamente sowie geeignete Anschlusslösungen im Zielstaat nicht durchgehend gewährleistet. Insbesondere bei schweren psychischen Erkrankungen oder Suizidgefährdung fordert die Kommission eine medizinische Begleitung bereits ab der Anhaltung sowie eine medizinische Übergabe und geeignete Anschlussversorgung im Zielland. Rückführungen von Personen in fürsorgerischer Unterbringung ohne entsprechende Anschlusslösung seien nach ihrer Auffassung unzulässig.

Neben dem Schwerpunkt auf psychischen Erkrankungen verweist der Bericht auf weitere menschenrechtlich problematische Praktiken. Dazu zählen präventive Zwangsmassnahmen, verweigerte Telefonate, fehlende professionelle Übersetzungen sowie Defizite beim Umgang mit Familien. Zwar stellt die Kommission positive Entwicklungen fest und bescheinigt den polizeilichen Begleitpersonen insgesamt einen professionellen und respektvollen Umgang mit den rückzuführenden Personen. Dennoch beobachtete sie weiterhin nächtliche Anhaltungen von Familien, Trennungen von Kindern und Eltern, körperliche Durchsuchungen sowie Zwangsmassnahmen gegenüber Kindern. Auch der medizinische Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen und die Vertraulichkeit medizinischer Untersuchungen seien weiterhin unzureichend gewährleistet.

Der dem Bericht beigefügten Stellungnahme des Fachausschusses Rückkehr und Wegweisungsvollzug zufolge teilen Bund und Kantone zahlreiche Zielsetzungen der Kommission, insbesondere die besondere Berücksichtigung psychisch erkrankter Personen. Sie weisen jedoch mehrere Empfehlungen zurück oder relativieren sie. So lehnt der Fachausschuss einen generellen Verzicht auf Rückführungen aus psychiatrischen Einrichtungen ab und verweist auf die bereits bestehenden medizinischen Prüfverfahren sowie auf den gesetzlichen Auftrag zum Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen. Gleichzeitig kündigt er an, bestehende medizinische Konzepte weiterzuentwickeln und den Schutz besonders verletzlicher Personen weiter zu verbessern.