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Österreich diskutiert Sterbehilfe – Diakonie will Verbot unter Härtefallberücksichtigung
Ob der assistierte Suizid in Österreich erlaubt sein soll, diskutierte am 24. September der Verfassungsgerichtshof in einer öffentlichen Verhandlung. Eine Entscheidung trafen die Richter nicht. Die evangelische Kirche und Diakonie in Österreich sind für die Beibehaltung des Verbots, jedoch solle in Härtefällen Barmherzigkeit gezeigt werden.
Die Antragsteller, die laut Medienberichten auch vom Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas unterstützt werden, möchten den aktuell verbotenen assistierten Suizid in Österreich ermöglichen. Am Donnerstag wurde die ärztlich assistierte Selbsttötung diskutiert. Hier vollzieht der Suizident den zum Tod führenden Akt zum Beispiel durch ein Medikament selbst.
Die evangelische Kirche und die Diakonie Österreich sprachen sich im Vorhinein der Verhandlung für die Beibehaltung des Verbots der aktiven Sterbehilfe aus, gleichzeitig laut Medienmitteilung aber auch für eine Differenzierung in der Debatte und die Rücksichtnahme auf moralische Konflikte.
Es dürfe nicht normal werden, sich den Tod mithilfe eines anderen oder gar durch einen anderen geben zu lassen, wird der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka zitiert. Auch Beihilfe zum Suizid solle nicht zum gesellschaftlichen Normalfall werden, etwa indem Vereine Suizidhilfe anböten. Jedoch seien Gewissenskonflikte ernst zu nehmen, in denen sich sowohl Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, aber auch Sterbewillige befänden.
Angesichts dieser moralischen Tragik brauche es eine offene Diskussion über rechtliche Regelungen, die dem Gewissen Spielraum liessen und für dramatische Ausnahmefälle Möglichkeiten der Straffreiheit vorsähen, so Chalupka.
Gerade weil die Selbstbestimmung von Menschen am Ende ihres Lebens ernst genommen werden solle, müssten die Bedingungen so sein, dass Menschen existenzielle Herausforderungen des Sterbens gut bewältigen könnten, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser laut Mitteilung. Gesellschaft und Staat stünden in der Verantwortung, durch gute flächendeckende Palliativversorgung und Suizidprävention Bedingungen zu schaffen, die Menschen wirkliche Optionen eröffneten und sie nicht in Sterbewünsche drängten.
Im Ruf nach selbstbestimmtem Sterben klinge neben der Angst vor unerträglichem Leid oft auch die Angst vor Pflegebedarf und Abhängigkeit mit, so Moser. Wenn Pflege in erster Linie als Kostenfaktor thematisiert würde und mehr von der extremen Belastung der Pflegekräfte die Rede sei als von der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit, verstärke dies die Angst vor Pflegebedürftigkeit.
Echte Selbstbestimmung brauche nicht nur den Freiraum, sterben zu dürfen, sondern auch den Freiraum, leben zu können, so Moser laut Mitteilung. Dieser Freiraum werde erst durch entsprechende Rahmenbedingungen in Pflege, Hospiz und Palliativversorgung eröffnet.