Österreich: Freiwilligenpauschale nun auch für Ehrenamtliche in Kirchen möglich

24. Juli 2024

Die Freiwilligenpauschale wurde nun auch auf Personen ausgeweitet, die sich ehrenamtlich in gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften engagieren. Die Evangelische Kirche begrüßt die neue Regelung.

Die Freiwilligenpauschale wurde nun auch auf Personen ausgeweitet, die sich ehrenamtlich in gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften engagieren, so der Evangelische Pressedienst in Österreich epdÖ in einer Meldung.

Die evangelische Kirche begrüße die neue Regelung als wichtiges Zeichen der Anerkennung. Viele Ehrenamtliche leisteten in den Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wertvollen Dienst, der der Gesellschaft über die Grenzen der jeweiligen Gemeinschaft hinaus zugutekomme.

Bisher konnten laut Mitteilung nur gemeinnützige Vereine ihren Freiwilligen steuerfrei pauschal Aufwendungen ersetzen. Mit der neuen Regelung haben auch die Kirchgemeinden und Werke als Körperschaften öffentlichen Rechts Zugang, so die Meldung.

Die Pauschale ermöglicht es Pfarrgemeinden und Werken vollkommen legal und steuerfrei Ehrenamtlichen pauschal Aufwände bis 30 Euro pro Tag und 1.000 Euro im Jahr zu ersetzen. Anders als etwa bei Fahrtkosten sei es hier nicht notwendig die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen. Die Tätigkeiten und die Höhe der Freiwilligenpauschale müssten von den auszahlenden Stellen genau dokumentiert werden.