Österreichische Sozialorganisationen warnen vor Kürzungen für schutzberechtigte Familien

27. Juli 2026

Caritas, Diakonie und Volkshilfe wenden sich gegen geplante Einschränkungen bei Familienleistungen für ukrainische Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich. Sie befürchten eine Schwächung der sozialen Absicherung und zusätzliche Kinderarmut.

Caritas Österreich, Diakonie Österreich und Volkshilfe Österreich kritisieren eine Gesetzesnovelle der österreichischen Bundesregierung, die sich nach Angaben der Organisationen in Begutachtung befindet. Demnach sollen ukrainische Vertriebene in der Grundversorgung künftig keine Familienbeihilfe mehr erhalten. Betroffen wären zudem Kinder von subsidiär Schutzberechtigten in der Grundversorgung.

Die Organisationen halten fest, dass beide Gruppen über einen Schutzstatus verfügen und sozialrechtlich weitgehend österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt seien. Dennoch würden sie mit der vorgesehenen Regelung von zentralen Familienleistungen ausgeschlossen.

Nach Einschätzung von Caritas, Diakonie und Volkshilfe widerspricht das Vorhaben dem geltenden EU-Recht. Sie verweisen auf die neue europäische Statusverordnung im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, die Mitte Juni in Kraft getreten sei. Diese sehe für subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit wie für Staatsangehörige vor; Familienleistungen seien davon ausdrücklich erfasst.

Besonders betroffen wären laut der Mitteilung Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht selbstständig sichern können. Die drei Organisationen warnen, ein Ausschluss von Familienleistungen könne Kinderarmut verschärfen.

Die Grundversorgung sei kein Ersatz für eine weitergehende soziale Absicherung, argumentieren Caritas, Diakonie und Volkshilfe. Sie diene der Sicherung des Existenzminimums während eines laufenden Asylverfahrens. Für Personen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht müsse hingegen die Sozialhilfe das unterste soziale Netz bilden. Andernfalls drohten erhebliche Einschränkungen bei grundlegenden Bedürfnissen, Bildung und sozialer Teilhabe.

Kritik äussern die Organisationen auch am parlamentarischen Verfahren. Obwohl die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle noch bis zum 24. Juli laufe, sei der Entwurf bereits an das Parlament übermittelt worden. Caritas, Diakonie und Volkshilfe fordern die Bundesregierung auf, die geplanten Massnahmen zurückzunehmen.

Die Stellungnahme verweist auf die besondere Bedeutung einer verlässlichen sozialen Absicherung für Familien mit Schutzstatus. Für die diakonische Arbeit im Bereich Migration und Flucht zeigt sie, wie eng aufenthaltsrechtlicher Schutz, Leistungen für Familien und die Teilhabe von Kindern miteinander verbunden sind.